Grundfähigkeit: Neue Maßstäbe, neue Fähigkeiten – …

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DKM-2025

Grundfähigkeit: Neue Maßstäbe, neue Fähigkeiten – nur vier von zehn Tarifen überzeugen

26.09.2025

Grundfähigkeit: Neue Maßstäbe, neue Fähigkeiten – nur vier von zehn Tarifen überzeugen © Pixabay

Das Rating Grundfähigkeit 2025 von Franke und Bornberg legt strengere Maßstäbe an. Besonders die Aufnahme einer zusätzlichen Fähigkeit verändert die Spielregeln - mit spürbaren Auswirkungen auf die Bewertung vieler Tarife.

Eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) zahlt, wenn nichts mehr geht. Leistungen werden erst fällig, wenn eine versicherte Fähigkeit dauerhaft verloren geht. Doch wann ein Verlust vorliegt, regeln ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Produkte sind oft stark, die Beratung jedoch nicht immer: Die GF wird oft zu nah an der BU dargestellt, entscheidend ist stattdessen eine realitätsnahe Beratung mit verständlicher Erläuterung der Leistungsvoraussetzungen. 

„Für Grundfähigkeiten gibt es nach wie vor keine einheitlichen Standards. Jede Gesellschaft entscheidet für sich, welche Fähigkeiten sie versichert und woran deren Verlust gemessen wird“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Das zeigten etwa die vielen versicherbaren Grundfähigkeiten am Markt. „Bei 40 Grundfähigkeiten und mehr kommt die Übersicht schnell abhanden“, so Franke. Manche Versicherer hätten Grundfähigkeiten sogar auf bestimmte Berufe oder Zielgruppen zugeschnitten. Zudem verwende jeder Versicherer eigene Definitionen für den Verlust von Fähigkeiten, was zu Unsicherheit führe und den Vergleich weiter erschwere. 

Das ist neu im GF-Rating 2025

Franke und Bornberg schafft seit 2014 Transparenz mit einem GF-Rating. Das Rating konzentriert sich auf die in der Praxis relevantesten Fähigkeiten, um die tatsächliche Leistungsstärke der Tarife zu messen. Die bloße Anzahl von teilweise wenig bedeutsamen Fähigkeiten spielt demgegenüber keine Rolle. Neu hinzugekommen ist im Ratingjahrgang 2025 die Grundfähigkeit „Ziehen oder Schieben“. Diese umfasst komplexe Bewegungsabläufe und ist im Beruf wie auch im Alltag wichtig – besonders in der Pflege. Mit „Ziehen oder Schieben“ steigt die Zahl der betrachteten Kern-Grundfähigkeiten auf 16.

Ebenfalls neu im Kriterienkatalog ist die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit an die Regelaltersgrenze anzupassen. Für die Grundfähigkeiten „Stehen" und „Sehen" haben die Analysten die Bewertung weiter präzisiert. 

Zudem sinkt die maximal erreichbare Punktzahl im Vergleich zum Vorjahr um fast 20 Prozent. Das verhindert Punkte-Mitnahmeeffekte für Passagen, die mittlerweile Standard sind, etwa beim Geltungsbereich oder bei schuldlos verletzter Anzeigepflichte. „Für Kriterien, die im Zuge des Wettbewerbs zu Standards werden, verringern wir die Gewichtungen. Auf diese Weise werten wir alle Kriterien auf, die tatsächlich einen Unterschied machen“, betont Franke.

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