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Elementarschadenversicherungspflicht: Vermittlerinnen und Vermittler zeigen differenzierte Haltung

01.08.2025

Elementarschadenversicherungspflicht: Vermittlerinnen und Vermittler zeigen differenzierte Haltung © AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat auf drastische Weise gezeigt, wie verwundbar selbst dicht besiedelte Regionen in Deutschland gegenüber Extremwetterereignissen sind. Mit dem Klimawandel steigen Häufigkeit und Intensität von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen – während ein erheblicher Teil der Wohngebäude weiterhin nicht gegen Elementarschäden abgesichert ist.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 klare Maßnahmen angekündigt:
„Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert.“
(Z. 2763–2769, S. 86)

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen seines 17. Vermittlerbarometers erhoben, wie unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler zu einer solchen Pflichtlösung stehen. Das Ergebnis zeigt eine mehrheitlich zustimmende, aber nicht einheitliche Haltung: 58 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Pflichtversicherung aus, 23 Prozent lehnen sie ab, 15 Prozent haben keine feste Meinung und 4 Prozent machten keine Angabe.

„Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen. Wir begrüßen es, dass die Diskussion in Bewegung kommt. Eine solche Regelung kann Bewusstsein schaffen und gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit des mündigen Bürgers wahren.“

 

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