Kostenfalle Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich …

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Kostenfalle Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich Versicherte wissen müssen

03.07.2025

Kostenfalle Arztbesuch im Urlaub: Was gesetzlich Versicherte wissen müssen © Pixabay

Türkei: Probleme mit der Europäischen Krankenversicherungskarte/ Reisende werden zu Hotelärzten und in Privatkliniken gedrängt/ ADAC Empfehlung: Auslandskrankenschutz vermittelt Ärzte und rechnet direkt ab

Urlauber werden häufig gezielt zu Hotelärzten oder Privatkliniken vermittelt, die die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) meist nicht akzeptieren. Sie werden dort unter Druck gesetzt, sofort zu zahlen, und nicht über günstigere öffentliche Medizineinrichtungen informiert.

Die Rechnungen sind oft überhöht und müssen sofort bezahlt werden, manchmal wird sogar der Reisepass einbehalten. Sascha Petzold, Vorstand für Schaden bei der ADAC Versicherung AG, kennt solche Fälle – gerade jetzt zur Hauptreisezeit – zur Genüge. „Wenn jemand erkrankt, ist die erste Anlaufstelle für Urlauber in der Regel der Hotelarzt“, erklärt der Experte. Selbst bei harmlosen Fällen ist die Rechnung meist höher als erwartet. „Das ist zwar extrem ärgerlich, bringt Urlauber in der Regel jedoch nicht in finanzielle Schwierigkeiten“, beschreibt Petzold.

Anders sieht es oft aus, wenn es sich um einen Notfall und eine stationäre Behandlung handelt. Denn dann wird mit der medizinischen Not der Menschen oft ein Geschäft gemacht. „Hotelärzte, Hotelangestellte oder auch Taxifahrer erhalten häufig eine Vermittlungsprovision. So werden Urlauber als Privat-Patienten zu einer wichtigen Einnahmequelle für alle Beteiligten“, beschreibt Petzold die Masche. Und die erkrankten Reisenden bleiben nicht selten auf ihren Kosten sitzen.

Warum Auslandskrankenschutz wichtig ist

• Die EHIC gilt nur bei öffentlichen Ärzten und Kliniken, private Behandlungen werden nicht oder nur teilweise erstattet.
• Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was die Behandlung in Deutschland kosten würde. Die Differenz muss der Betroffene selbst bezahlen.
• Bergungskosten, z.B. ein Transport per Hubschrauber nach einem Wander-, Rad- oder Skiunfall werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und      kosten schnell mehrere tausend Euro.
• Der Krankenrücktransport in die Heimat wird mit der EHIC nie übernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen.
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung oder für alle ADAC Plus- und Premium-Mitglieder gibt es darüber hinaus noch einen besonderen Service: Über den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC kann einer von über 20.000 zertifizierten Ärzten in 75 Ländern gebucht werden. Der Vorteil - neben einer bestmöglichen medizinischen Versorgung - ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Arzt und der ADAC Auslandskrankenversicherung abgewickelt wird. Der Patient muss vor Ort also nichts bezahlen. Der Service ist telefonisch unter der Nummer +49 89 76 76 77 erreichbar und ganz neu auch über die ADAC Medical App.

Sonderfall Türkei

Die EHIC wird in der Türkei nicht anerkannt. Hier ist ein spezieller Urlaubskrankenschein (Formular T/A 11) nötig, der vor dem Urlaub bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden muss. Ohne dieses Formular muss die Behandlung oft privat bezahlt werden, und die Erstattung ist kompliziert und eingeschränkt.

Auch simple medizinische Fälle können die Urlaubskasse weit mehr belasten als dies in Deutschland der Fall ist. Wir haben die Kosten einer Durchfallbehandlung für einen Privatpatienten in Deutschland den Kosten für eine Behandlung bei einem Privatarzt in der Türkei gegenübergestellt. In Deutschland würde eine solche Behandlung mit Untersuchung, Infusion und Medikamenten (Imodium, Elektrolyte) zwischen 35 und 75 Euro kosten. Beim Privatarzt in der Türkei werden zwischen 280 und 380 Euro fällig, die sofort zu bezahlen sind. Die Kosten für Behandlung können in Einzelfällen auch deutlich höher ausfallen.

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