Keine Entschädigung nach Ostseehochwasser: Verbraucherschutzorganisationen prüfen Sammelklage

Ein Bündnis norddeutscher Verbraucherschutzorganisationen ruft Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 auf, sich einer geplanten Musterfeststellungsklage anzuschließen. Hierfür benötigen die Verbraucherschützer*innen mindestens 50 vergleichbare Fälle und Spenden in Höhe von 60.000 Euro. Trotz zusätzlicher Elementarschadenversicherung bleiben viele Geschädigte des Ostseehochwassers auf ihren Schäden sitzen – Versicherer berufen sich hierbei auf den Ausschluss von Sturmfluten.
„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Wenn dann nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig.“ Der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg bereiten eine Musterfeststellungsklage vor. Unterstützt wird dieses Vorhaben von den Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. „Mit unserer Musterfeststellungsklage wollen wir Geschädigten des Ostseehochwassers zu einer Entschädigung verhelfen“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte. Die Betroffenen benötigen Hilfe und keine juristische Auseinandersetzung.“ Ziel der Verbraucherschützer*innen ist es auch, die Rechtslage grundsätzlich klären zu lassen – insbesondere, ob Versicherer den Begriff der Sturmflut in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn dabei für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht.
Möglich ist das angestrebte Verfahren durch eine neue Form der Sammelklage: Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage können die Verbraucherschutzverbände die Ansprüche der Betroffenen konkret klären. Für Musterfeststellungsklagen gelten allerdings strenge rechtliche Voraussetzungen: Um die Klage einreichen zu können, bedarf es mindestens 50 vergleichbarer Fälle. Zudem ist die Finanzierung noch offen. „Als Verbraucherverbände können wir die hohen Prozesskosten nicht allein tragen. Wir benötigen daher zweckgebundene Spenden“, sagt Rehmke. Das Spendenziel sind 60.000 Euro. „Sobald wir diese Summe erreicht haben, können wir die Klage einreichen. Falls das Spendenziel nicht erreicht werden kann, zahlen wir die Spenden selbstverständlich zurück“, ergänzt Klug.
Der BdV prüft kostenlos und unverbindlich, ob sich Geschädigte des Ostseehochwassers, die trotz Zusatzversicherung keine Entschädigung erhalten haben, einer Musterfeststellungsklage anschließen können.
Zusätzlich können sich Betroffene auch an die Verbraucherzentralen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wenden.