KI-Nutzung in der Finanzberatung: Vermittlerinnen und Vermittler schöpfen Potenzial noch nicht aus

Frank Rottenbacher
Die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (zum Beispiel ChatGPT) in der Finanz- und Versicherungsvermittlung nimmt zwar zu, bleibt aber auf niedrigem Niveau. Das ergibt die Auswertung des 17. AfW Vermittlerbarometers mit über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem November 2024. Erst 35 % der Vermittlerinnen und Vermittler setzen KI-Tools wie ChatGPT aktiv ein – eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr (16 %).
Doch nur 10,5 % der Vermittelnden nutzen KI täglich, weitere 14 % zumindest wöchentlich. Immerhin 16 % planen, KI künftig in ihre Arbeit zu integrieren.
Besonders häufig setzen Vermittelnde KI zur Texterstellung (88 %) und Ideenfindung (62 %) ein, gefolgt von der Informationsbeschaffung. Dagegen spielt der direkte Kundendialog mit KI bisher kaum eine Rolle: Nur 4,8 % haben einen Chatbot für Kundenfragen im Einsatz.
Trotz der zunehmenden Verbreitung gibt es weiterhin große Hürden für die Nutzung von KI in der Finanz- und Versicherungsvermittlung. Die häufigsten Bedenken sind die Fehleranfälligkeit von KI (56 %), der mögliche Kontrollverlust (41 %) und Datenschutzbedenken (38 %). Die Komplexität der Technologie stellt für 36 % der Vermittelnden eine Herausforderung dar.
„Die Ergebnisse zeigen, dass viele Vermittelnde das Potenzial von KI noch nicht voll ausschöpfen. Dabei kann KI entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen – sei es bei der Ideenfindung für Kundenansprachen, der Erstellung und Überarbeitung von Texten oder der Zusammenfassung von Dokumentationen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V..
Um den Einstieg in KI zu erleichtern, wünschen sich 75 % der Vermittelnden Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Tools. 61 % benötigen Hilfe bei der Integration von KI in ihre Arbeitsprozesse, und 54 % haben Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.
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