BU-Rating 2025: Veränderte Kriterien, weniger Bestnoten

Der anhaltende Wettbewerb zwischen BU-Anbietern hat zunehmend Auswirkungen auf Stabilität und Leistungspraxis. Franke und Bornberg beantwortet diese Herausforderung mit einem Relaunch der Ratingkriterien. Nur jeder dritte BU-Tarif kann in allen Untersuchungsbereichen voll überzeugen.
Seit dem marktweit ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Franke und Bornberg im Jahr 1995 kannte die Tarifqualität nur eine Richtung: nach oben. Doch inzwischen ist die Qualität weitgehend ausgereizt. „30 Jahre Produktratings und Wettbewerb haben Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.
Was einst einen Unterschied machte, etwa der Verzicht auf abstrakte Verweisung, ist heute in praktisch allen Tarifen Standard. Mittlerweile sind die Versicherungsbedingungen der meisten BUTarife ohne ernsthaften Makel. Aber hohe Qualität kann auch zu einem Problem für die Anbieter und damit auch für die Kunden werden, denn seit über 15 Jahren herrscht zusätzlich ein harter Preiswettbewerb. Das scheint zwar erfreulich, kann sich aber für Anbieter und Kunden auch negativ auswirken. Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten. Am Ende verlieren die Kunden. Franke und Bornberg reagiert auf diese Entwicklung mit einem Relaunch der Ratingkriterien.
Das ändert sich beim BU-Rating 2025
Bei Standardleistungen, die sich nicht länger zur Differenzierung eignen, senkt das neue BU-Rating den Bewertungsfaktor. „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr. Auf diese Weise steigt das Gewicht von Kriterien, die tatsächlich einen Unterschied machen“, erklärt Michael Franke. Damit Versicherer einmal erreichte Standards nicht unterlaufen oder für Kunden negative Regeln einführen, bleiben diese Kriterien jedoch weiterhin Mindeststandards. Das betrifft zum Beispiel:
• weltweiten Versicherungsschutz
• kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird
• das Festschreiben von Beruf und Lebensstellung bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf und
• den Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen.
Für einige Leistungen vergibt das neue BU-Rating mehr Punkte als zuvor. Das betrifft neben anderen die Regeln bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel). Während viele Tarife erst nach sechsmonatiger AU zahlen, gibt es bei leistungsstarken Tarifen bereits nach drei oder vier Monaten Geld, sofern eine Prognose für sechs Monate vorliegt. Ebenfalls höher bewertet werden jetzt besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld. Bestehen Krankentagegeld und BUVertrag beim selben Konzern, sollte zum Beispiel ein nahtloser Übergang der Leistungen gewährleistet sein.