Expertengruppe veröffentlicht Orientierunghilfe zur EU-KI-Verordnung: Relevanz für Vermittler und Datenschutz

Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt mit der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) konkrete Formen an. Ab 2025 gelten schrittweise neue Vorgaben für den Einsatz von KI in Unternehmen – mit direkten Auswirkungen auch auf Versicherungsmakler und Finanzvermittler. Eine Expertengruppe, die sich bereits intensiv mit datenschutzrechtlichen Fragen in der Vermittlerbranche auseinandergesetzt hat, hat nun ein umfassendes Informationspapier zur KI-VO erarbeitet.
Die KI-VO definiert klare Regeln für den professionellen Einsatz von KI und unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Während allgemeine Anwendungen wie Chatbots oder Textgeneratoren Transparenzpflichten unterliegen, gelten für sogenannte Hochrisiko-KI – beispielsweise in der automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung oder Schadensregulierung – besonders strenge Anforderungen. Vermittler müssen sich zudem mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen, da der Einsatz von KI häufig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist.
„Die Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, stellt die Branche vor neue Herausforderungen“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. „Mit dem nun veröffentlichten Infoblatt bieten wir eine fundierte Orientierungshilfe, die Vermittler dabei unterstützt, die Auswirkungen der KI-VO besser zu verstehen und sich frühzeitig darauf vorzubereiten.“
Auch für die Versicherungsbranche ist die KI-VO ein zentraler Baustein für den künftigen Umgang mit künstlicher Intelligenz. „Die Regulierung schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen KI im Vertrieb und in der Beratung eingesetzt werden kann. Entscheidend wird sein, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt“, ergänzt Guido Wehmeyer, Allianz. „Die Expertengruppe leistet hier einen wichtigen Beitrag, indem sie Vermittlern konkrete Orientierungshilfen bietet.“
Etablierter Branchenstandard als Vorbild für künftige KI-Regelungen
Die Expertengruppe ist auch für den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zuständig, der 2020 als freiwilliger Standard für die Vermittlerbranche entwickelt wurde. Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat auf Initiative des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um damit einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.
Eine Vielzahl von Verbänden und Marktteilnehmern unterstützt diese Initiative. Neben den beteiligten Verbänden sind dies Maklerpools und Verbünde sowie Versicherungsunternehmen. Das Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen
- Einwilligungserklärung,
- Risikovoranfrage und
- Information zur Datenverarbeitung
zu schaffen. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.
Durch den Einsatz des Branchenstandards werden zentrale Vermittlerprozesse wie Bestandsübertragungen, Bestandsverkäufe und Risikovoranfragen erheblich erleichtert. Makler profitieren von einer deutlich höheren Rechtssicherheit im Vergleich zu individuell erstellten Formulierungen. Auch Versicherer profitieren durch standardisierte Einwilligungsformulare, die Prüfprozesse vereinfachen und Bearbeitungszeiten verkürzen. Die kostenlosen Dokumente finden Sie hier: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/branchenstandard-ewe/
KI als zukünftiger Bestandteil des Branchenstandards
Die Orientierungshilfe zur KI-VO kann dabei eine Vorarbeit für die künftige Integration von KI-Themen in den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung sein. Denn mit der zunehmenden Nutzung von KI in der Vermittlerbranche wird es unerlässlich sein, KI auch in die Einwilligungsprozesse der Kunden mit einzubeziehen. Die Expertengruppe sieht hier langfristig Handlungsbedarf, um den Standard weiterzuentwickeln und den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung stellt auf seiner Webseite als Plattform die Informationen zur Verfügung und unterstützt die Verbreitung der Orientierungshilfe. Weitere Unternehmen der Branche sind eingeladen, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und sich an der Weiterentwicklung praxisnaher Standards zu beteiligen.
Das vollständige Informationspapier kann auf der AfW-Website unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/ki-verordnung-relevanz-fuer-vermittler-und-datenschutz/
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