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Bunte Kennzeichen ade? Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt vor möglichen Risiken durch Wegfall der farbigen Versicherungskennzeichen

16.01.2025

Bunte Kennzeichen ade? Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt vor möglichen Risiken durch Wegfall der farbigen Versicherungskennzeichen © Pixabay

Im Rahmen der geplanten Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) steht eine Reform des Systems der Versicherungskennzeichen und -plaketten für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge zur Diskussion. Der Verbraucherschutzverein BdV sieht darin neben Chancen auch erhebliche Risiken. „Die Abschaffung der jährlichen Wechselkennzeichen könnte zwar Bürokratie abbauen und Ressourcen schonen, birgt jedoch die Gefahr, dass unversicherte Fahrzeuge unbemerkt auf deutschen Straßen unterwegs sind“, sagt Kfz-Versicherungsexpertin Bianka Bobell.

Bislang müssen die farbigen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wie Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle sowie Leichtkraftfahrzeuge (beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor) jährlich gewechselt werden. 2024 waren sie blau, 2025 werden sie grün sein. Der jährliche Farbwechsel ermöglicht es der Polizei, auf einen Blick zu erkennen, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Laut der vorgeschlagenen Reform, die zum 01.03.2026 in Kraft treten soll, entfällt diese jährliche Erneuerung und das Kennzeichen bleibt dauerhaft weiß mit schwarzer Schrift. Während eine solche Regelung die jährliche Produktion von etwa zwei Millionen neuen Kennzeichen einsparen und somit die Nachhaltigkeit fördern würde, bringt sie auch erhebliche Nachteile mit sich. So wäre es für die Polizei künftig schwieriger, Versicherungsverstöße schnell zu identifizieren. „Das Fehlen einer farblichen Kennzeichnung könnte dazu führen, dass unversicherte Fahrzeuge unerkannt im Verkehr bleiben“, sagt Bobell. „Wer im Straßenverkehr durch ein solches Fahrzeug geschädigt wird, müsste dann auf die Verkehrsopferhilfe e. V. zurückgreifen, was langwierige Verfahren und rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen könnte.“

Die Diskussion um den Wegfall der Wechselkennzeichen zeigt zudem offene Fragen: Bleibt das Kennzeichen bei einem Versichererwechsel am Fahrzeug oder wird es durch den neuen Anbieter ersetzt? Welche Auswirkungen hat dies auf die Kündigungsfristen, den Versicherungszeitraum und die automatische Vertragsverlängerung? Sollen die seit 2021 erlaubten Folienkennzeichen künftig durch Blechschilder ersetzt werden? Inwieweit sollen Versicherer in Zukunft bei Nichtzahlung der Prämie das weitere Vorgehen wie etwa eine Stilllegung organisieren? „Es braucht dringend eine klare Regelung, die sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch den Versicherern Planungs- und Rechtssicherheit bietet“, fordert Bobell.

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