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Neue ARAG Tierkrankenversicherung: Optimaler Schutz für Hunde und Katzen

16.12.2024

Neue ARAG Tierkrankenversicherung: Optimaler Schutz für Hunde und Katzen © Pixabay

• Bis zu drei Monate Rückwärtsschutz im Komfort- und Premium-Tarif • Erhöhte Erstattungslimits bei besonderen Erkrankungen • Flexible Selbstbeteiligungsmodelle • Optionaler Baustein Zahn-Schutz für Hunde und Katzen • HaustierPlus im Premium-Tarif: Kleintiere und Exoten inklusive

Neuheit: Rückwärtsdeckung im Komfort- und Premium-Tarif

Ab sofort profitieren Hunde- und Katzenhalter von einer innovativen Rückerstattungsregelung. Wer innerhalb von drei Monaten nach einem Tierarztbesuch eine ARAG Tierkrankenversicherung im Komfort- oder Premium-Tarif abschließt, kann sich die bereits entstandenen Behandlungskosten rückwirkend erstatten lassen. Diese Neuerung gilt für medizinische Leistungen wie die Behandlung von Bissverletzungen, Frakturen oder Vergiftungen. Bislang war eine Erstattung erst nach Vertragsabschluss und einer Wartezeit möglich.

„Haustiere sind mehr als nur Tiere – sie sind Teil der Familie. Darauf reagieren wir mit unserer modernen Versicherungslösung, die auch ohne vorherige Tierkrankenversicherung nachträglich die Kosten nach einem Tierarztbesuch übernimmt", erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. "Wie wichtig eine Rückwärtsversicherung für Tierbesitzer ist, bestätigt auch unsere aktuelle repräsentative YouGov-Umfrage unter 2.050 Haustierbesitzern in Deutschland", so Maslaton weiter. 47 Prozent der befragten Personen gaben an ein Tier zu besitzen. Davon zeigt die große Mehrheit – ganze 63 Prozent – ein großes Interesse an einem rückwirkenden Versicherungsschutz für ihre Haustiere.

Flexible Versicherung mit erhöhten Leistungen

Die neue Generation der ARAG Tierkrankenversicherung bietet dem Kunden zukünftig noch mehr Flexibilität. Neben den Versicherungsvarianten ARAG TierProtect und ARAG TierProtect OP in den Tarifen Basis, Komfort und Premium können Tierhalter ab sofort ihre Selbstbeteiligung individuell festlegen: Statt einer prozentualen Beteiligung stehen feste Beträge von 0, 150 oder 250 Euro pro Versicherungsjahr zur Auswahl. Darüber hinaus hat die ARAG das Erstattungslimit für spezielle Leistungen bei besonderen Erkrankungen im Premium-Tarif von 300 Euro auf bis zu 5.000 Euro je Vertragslaufzeit erhöht. Nach einer Wartezeit von sechs Monaten übernimmt die ARAG die Kosten, wenn eine angeborene Gaumenspalte oder ein Leistenbruch tierärztlich behandelt werden.

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