Neuer Kfz-Tarif: Itzehoer bietet zeitlich unbefristete …

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Neuer Kfz-Tarif: Itzehoer bietet zeitlich unbefristete Neupreisentschädigung

18.06.2024

Neuer Kfz-Tarif: Itzehoer bietet zeitlich unbefristete Neupreisentschädigung © Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG

Itzehoer Hauptverwaltung in Itzehoe Luftaufnahme

Mit ihrem „Treuejuwel“ im TOP DRIVE bereichern die Itzehoer Versicherungen ihren Spitzentarif des Kfz-Markts um ein bisher einzigartiges Highlight

Das ist einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt: Mit ihrem neuen Kfz-Tarif – gültig ab Juli 2024 – bieten die Itzehoer Versicherungen im TOP DRIVE eine unbefristete Neupreisentschädigung für Pkw und setzen sich damit unangefochten auf die Pole Position in der Branche.

Bislang galt bei der Itzehoer eine Neupreisentschädigung von 36 Monaten, und schon damit bot Schleswig-Holsteins größter unabhängiger Versicherer mehr als viele andere Mitbewerber.

„Treuejuwel“, so nennt die Itzehoer ihr neues Angebot. Denn die unbefristete Neupreisentschädigung gilt nicht nur für Neuverträge mit Laufzeit ab 1. Juli, sondern im Rahmen der Leistungsupdategarantie auch für Bestandskunden. Voraussetzung: Der Pkw – unabhängig vom Antrieb – ist entweder seit Erstzulassung als Neuwagen ununterbrochen im TOP DRIVE auf den Namen des Versicherungsnehmenden versichert oder war zuvor bis zu 14 Tage mit einer maximalen Laufleistung von nicht mehr als 500 Kilometern auf den Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassen.

Premium-Service in Kombination mit Werkstattbonus

Zusammen mit dem Werkstattbonus bietet die Itzehoer sowohl Vertriebspartnern als auch Versicherten einen jetzt noch stärkeren Premium-Service. Um bis zu 20 Prozent lässt sich der Kasko-Beitrag mit diesem für Versicherte kostenfreien Zusatzbaustein reduzieren. Weitere Vorteile des Werkstattbonus sind unter anderem ein kostenloser Transport des Fahrers, eine direkte Abrechnung der Werkstatt mit der Itzehoer sowie eine sechsjährige Garantie auf die Reparatur in den Partnerwerkstätten der Itzehoer.

Ebenfalls neu im TOP DRIVE: Im Rahmen der Pkw-Direktregulierung werden Mietwagenkosten ohne zeitliche Einschränkung übernommen. Hier galt bisher eine Höchstdauer von 14 Tagen.

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