Auch Rat der EU einigt sich …

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Auch Rat der EU einigt sich auf Klarstellungen bei der RIS: Trilog kann starten

14.06.2024

Auch Rat der EU einigt sich auf Klarstellungen bei der RIS: Trilog kann starten © AfW

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Retail Investment Strategy der EU. Der Rat der Europäischen Union hat sich ebenfalls nun auf eine Klarstellung geeinigt, die besagt, dass deutsche Versicherungsmakler nicht unter ein Provisionsverbot fallen würden.

„Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. „Damit hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Rat der EU eine entsprechende Formulierung in die politische Diskussion eingebracht, die deutlich macht, dass Versicherungsmakler nicht von einem Provisionsverbot betroffen wären. Die Zeichen stehen daher gut, dass sich diese Klarstellung auch im endgültigen Text der Retail Investment Strategy nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen wiederfinden wird.“ 

Die umstrittene Formulierung im ursprünglichen Entwurf der Retail Investment Strategy hatte sinngemäß besagt, dass deutsche Versicherungsmaklerinnen und -makler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern verboten werden, die als unabhängig („independent“) agieren. 

Neu ist auch der Vorschlag des Rats, dass ein Review der Regelungen zu Provisionen („Inducements“) erst nach fünf Jahren, anstatt wie ursprünglich geplant nach drei Jahren, stattfinden soll. Auch diesen Vorschlag begrüßen wir. 
 

Weiterer Ablauf 

Die anstehenden Trilog-Verhandlungen führen das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission. Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Die EU-Kommission soll diesen Einigungsprozess unterstützen. Dazu einladen kann die EU-Kommission aber erst, wenn das Europäische Parlament seine Verhandlungsführer benannt hat, was nicht vor September 2024 erwartet wird, da es sich nach der Parlamentswahl zunächst konstituieren muss. Endgültig beschließen wird die Retail Investment Strategy dann das EU-Parlament. 

Damit bleibt der Zeitplan wahrscheinlich, den der CSU-Europa-Abgeordnete Markus Ferber gegenüber dem AfW wenige Tage vor der EU-Wahl skizziert hatte. Er geht von einer Einigung gegen Ende des Jahres aus, so dass die Retail Investment Strategy dann in Q1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht würde.  

 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

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Kurfürstendamm 37
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Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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