Arbeitskraftabsicherung ohne Gesundheitsprüfung? Eine betriebliche Lösung …

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Arbeitskraftabsicherung ohne Gesundheitsprüfung? Eine betriebliche Lösung macht es möglich

08.05.2024

Arbeitskraftabsicherung ohne Gesundheitsprüfung? Eine betriebliche Lösung macht es möglich © Zurich

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen. Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden.

Für Menschen mit Vorerkrankungen ist eine Arbeitskraftabsicherung über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel teurer oder nur eingeschränkt möglich. An diesem Punkt setzt eine Lösung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von Zurich Eurolife S.A. Luxemburg an und feiert in diesen Tagen das zehnjährige Jubiläum. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die diese Lösung seit 2014 in Deutschland vertreibt, nutzt diesen Anlass, um auf die Möglichkeiten und die Bedeutung dieser betrieblichen Absicherungsform hinzuweisen. 

Fachkräfte mit überzeugenden Vorteilen an das Unternehmen binden

In einer Zeit, in der Fachkräftemangel zur Herausforderung wird, ist es für Arbeitgeber entscheidend, über den reinen Lohn hinaus echte Mehrwerte für ihre Belegschaft zu schaffen. Neben der Vorsorge für das Alter ermöglicht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft der Mitarbeitenden. Nur Arbeitgeber haben Zugang zu kollektiven Produkten, die eine umfassende Arbeitskraftabsicherung der Belegschaft – trotz gegeben falls bereits bestehender Vorerkrankungen – zu günstigen Konditionen und oftmals ohne detaillierte Gesundheitsprüfung bieten. TEAM® (Team Existenz Absicherungsmodell) von Zurich Eurolife S.A. kombiniert Todesfall- und Berufsunfähigkeitsleistungen ohne Gesundheitserklärung für Mitarbeitende, die aktiv im Erwerbsleben stehen, und ist seit nunmehr zehn Jahren auf dem deutschen Markt verfügbar. 

Funktionsweise der kollektiven Arbeitskraftabsicherung TEAM®

TEAM® ist als Rückdeckungsversicherung für eine Direkt- bzw. Pensionszusage exklusiv auf Arbeitgeber zugeschnitten. Nur sie können diesen Schutz für alle Beschäftigten oder Teilgruppen eines Unternehmens erwerben. Zurich hat diesen im Ausland sehr weit verbreiteten Produktansatz bereits Anfang des Jahres 2014 über die luxemburgische Tochter Zurich Eurolife S.A.[1] auf den deutschen Markt gebracht und konnte seitdem Arbeitgeber mit insgesamt über 200.000 versicherten Mitarbeitenden von den Leistungen überzeugen. 
„Vor über zehn Jahren haben wir TEAM® entwickelt und sind sehr stolz, dass wir uns im Gruppenrisikomarkt als Marktführer im Bereich der kollektiv rückgedeckten Arbeitskraftabsicherung etablieren konnten“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.  
 „Mit einer stark vereinfachten Administration für Unternehmen und ihre Makler, einer Leistungsfallentscheidung innerhalb von wenigen Arbeits­tagen und hoher Flexibilität bei der individuellen Vertrags­gestaltung haben wir den Vorsorgemarkt in eine neue Dimension gebracht. Wir erhalten dafür von allen Marktteilnehmern eine überaus positive Rückmeldung“, betont Xavier Nevez, CEO der Zurich Eurolife S.A. 

Optimale Lösungen für die betriebliche Arbeitskraft­absicherung 

Um das Produktportfolio der Zurich Gruppe Deutschland in der betrieblichen Arbeitskraft­bsicherung auch für kleinere Arbeitgeber und insbesondere für Mischfinanzierungen und Entgeltumwandlungen abzurunden, hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 2023 die Berufs­unfähigkeits­absicherung in der Direktversicherung im Kollektivgeschäft überarbeitet. Arbeitnehmer müssen – je nach Absicherungshöhe – nur Fragen zur Dienstobliegenheit[2] oder wenige Gesundheitsfragen beantworten und erhalten trotzdem einen mit der Privatvorsorge vergleichbaren Schutz. Somit hat Zurich für jedes Unternehmen immer die individuell optimale Lösung im Angebot. 

[1] Hintergrund: Eine kollektive Risikoversicherung ist nach dem Modell von TEAM® nach deutschem Versicherungs-Aufsichtsrecht nicht möglich. Die Todesfall- und Invaliditätsversicherung muss hierzulande wegen § 138 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nach dem Prinzip der Lebensversicherung kalkuliert werden. Die bei TEAM® zum Einsatz gelangende Kalkulation nach dem Prinzip der Schadenversicherung kann daher derzeit nicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland angeboten werden.

[2] Mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung bestätigen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer dem Versicherer, dass die zu versichernde Person arbeitsfähig und nicht behindert ist – und auch in den letzten Jahren nicht längere Zeit krank war.

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