HDI: Tarifupdate Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten und beratenden Ingenieure
Selbstständige Architekten und Ingenieure stehen ständig vor neuen, oft sensiblen beruflichen Herausforderungen und brauchen einen entsprechenden Berufs-Haftpflichtschutz. Insbesondere die komplexe Haftungssituation und steigende Fokussierung der Gerichte auf den Verbraucherschutz schaffen besondere Anforderungen.
„Elementar ist dabei, dass der Versicherungsschutz immer wieder aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Nur so lässt sich verhindern, dass sich zum Beispiel durch aktuelle Rechtsauslegungen oder die technische Entwicklung Deckungslücken auftun. Im Schadenfall kann das erhebliche Auswirkungen haben,“ weiß Christian Kussmann, Vorstand Firmen/Freie Berufe der HDI Versicherung.
Schutz für Sachverständige und Existenzgründer wird günstiger
Aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Schadensituation, finden auch ihren Niederschlag im neuen Tarifwerk. In der Konsequenz gelten für zahlreiche Sachverständige und Gutachter günstigere Konditionen. Darüber hinaus wurden die Versicherungssumme für die Büro-/Betriebs,- und Umwelthaftpflichtversicherung deutlich angehoben sowie Sublimits optimiert.
Für die Versicherung von Existenzgründern bietet HDI besondere Konditionen an, die mit dem neuen Tarif für die Gründer verbessert wurden. So wurde der Selbstbehalt von in der Branche sonst üblichen 2.500 EUR auf 1.000 EUR abgesenkt. Als Existenzgründer gilt dabei, wer sein Unternehmen maximal 12 Monate vor Vertragsbeginn gegründet hat.
Bonus für Mitglieder von Berufsverbänden
Für Kunden, die Mitglied anerkannter Berufsverbände oder -kammern sind, bietet HDI darüber hinaus Mitgliedernachlässe entsprechend aktuell gültiger Vereinbarungen. Dies gilt sowohl für Neukunden als auch für Ingenieure und Architekten, die bereits bei HDI versichert sind.