AfW begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des Generationenkapitals
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des sogenannten Generationenkapitals. Damit wird die bisher über Beiträge und Steuermittel finanzierte gesetzliche Rente um einen kapitalgedeckten Teil erweitert. Nötig ist das, weil die derzeitige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demografischen Wandel an seine Grenzen stößt.
Es ist vorgesehen, dass schon 2024 über eine Stiftung (den KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) 12 Milliarden Euro am Kapitalmarkt angelegt werden - langfristig orientiert und breit gestreut. Jährlich soll diese Summe um drei Prozent steigen. Hinzu sollen übertragende Vermögenswerte des Bundes in Höhe von 15 Milliarden Euro bis 2028 als Eigenkapital kommen. Damit soll das sogenannte Generationenkapital bis Mitte der 2030er Jahre ein Volumen von mindestens 200 Milliarden Euro erreichen. Das kann in Anbetracht der bereits exorbitanten Steuerzuschüsse und der kommenden demografische Belastung der Versicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge nur eine von mehreren notwendigen Maßnahmen sein.Die Haltelinien bei Rentenalter, Beitragshöhe und Rentenhöhe sind weiter zu diskutieren.
Besonders ist aber nun auch die Politik gefordert, die von der Fokusgruppe Altersvorsorge im Auftrag der Bundesregierung unterbreiteten Vorschläge für eine grundlegende Reform der privaten, geförderten Altersvorsorge zügig umzusetzen. Insbesondere die angedachte Riester-Reform und das neue Altersvorsorgedepot müssen nach Auffassung des AfW zeitnah in die Umsetzung kommen.
Riester: Die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbstgenutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.
Gefördertes Altersvorsorgedepot: In dessen Rahmen sollen Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnten.
„Aus unserer Sicht wären das zukunftsfähige Neuerungen, die mehr Flexibilität und damit eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Menschen ermöglichen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess insofern sehr konstruktiv begleiten.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Pressekontakt:
AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de
Unternehmen
AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de
Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.
Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.