Betriebliche BU-Vorsorge: Mit Kollektivverträgen der Continentale …

Betriebliche BU-Vorsorge: Mit Kollektivverträgen der Continentale gewinnen Firmen und Mitarbeiter

20.02.2024

Betriebliche BU-Vorsorge: Mit Kollektivverträgen der Continentale gewinnen Firmen und Mitarbeiter © Continentale

Uwe Neußel

Immer noch verdrängen zu viele Menschen den Gedanken an das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) und an eine entsprechende Vorsorge. Mit einem Kollektivvertrag können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Zugang zu dieser existenziellen Absicherung erleichtern. Die Betriebliche PremiumBU der Continentale bietet Kollektiven ab zehn Personen günstige Konditionen und attraktive Leistungen. Ein großer Pluspunkt ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Die Unternehmen wiederum erzielen einen Imagegewinn im Wettbewerb um Fachkräfte.

Rechtzeitig vorsorgen

Ist der Fall der Fälle erst einmal eingetreten, ist es oft zu spät. Viele wünschen sich dann, sie hätten für das Risiko ihrer BU besser oder überhaupt vorgesorgt. Ein Weg, Menschen früher für dieses Thema zu sensibilisieren, führt über die Arbeitgeber. Vermittler sollten ihn nutzen und ihre Firmenkunden über die Vorteile eines Kollektivvertrags der Continentale informieren. Denn nicht nur für die Mitarbeiter, auch für Unternehmen kann sich das lohnen.

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen

„Ein Kollektivvertrag bringt Arbeitgebern wie Mitarbeitern gleichermaßen Vorteile“, betont Uwe Neußel, Leiter Betriebliche Altersversorgung bei der Continentale Versicherung. „Die Belegschaft bekommt eine kostengünstige BU-Vorsorge. Und Unternehmen punkten gegenüber Mitbewerbern im Wettbewerb um die besten Fachkräfte.“ Den Kollektivvertrag können Mitarbeiter zum Beispiel im Rahmen einer Entgeltumwandlung abschließen. Hierbei kann ein Arbeitgeber die Beiträge anteilig oder komplett übernehmen. Dadurch reduzieren sich außerdem die Sozialabgaben eines Unternehmens.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Attraktiv macht das Angebot zudem die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Noch einfacher geht es, wenn der Arbeitgeber eine Dienstobliegenheitserklärung abgibt. Damit bestätigt er, dass ein Mitarbeiter arbeitsfähig ist und in den letzten Jahren nicht länger krank war. Für viele Menschen ist eine betriebliche BU-Vorsorge im Kollektiv daher überhaupt die einzige Chance, ihre Arbeitskraft abzusichern. Durch eine Mischkalkulation ist es überdies möglich, attraktive Prämien selbst für Berufsgruppen mit erhöhten BU-Risiken zu bieten. Die Betriebliche PremiumBU der Continentale wird als Direktversicherung angeboten.

Bewusstsein für BU-Vorsorge in der Bevölkerung schärfen

Es ist wichtig, das Bewusstsein für die BU-Vorsorge in der Bevölkerung zu schärfen. Das belegt die aktuelle Continentale-Studie „Absicherung der Arbeitskraft – (K)ein Thema in der Bevölkerung“. Sie zeigt auch: Die Einstellung der Befragten ist widersprüchlich. Einerseits messen besonders junge Menschen der Generation Z der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen höheren Stellenwert bei als bisher. 80 Prozent stufen den Wert einer privaten Versicherung als wichtig ein. Andererseits schätzt dieselbe Gruppe ihr eigenes BU-Risiko als gering ein: Lediglich 16 Prozent der befragten 18 bis 29-Jährigen halten es für groß. Oft ist die mangelnde Vorsorge laut der Studie auch finanziell begründet: Viele Befragte schätzen die anfallenden Kosten dafür deutlich zu hoch ein und scheuen deshalb die Ausgaben.

Weitere Informationen gibt es unter continentale.de/kollektivvertrag.

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/betriebliche-premium-bu-dv.

 

 

Pressekontakt:

Roya Omid-Fard
Telefon: 0231 919-1208
Fax: 0231 919-2226
E-Mail: Roya.Omid-Fard@Continentale.de

 

Unternehmen

Continentale Versicherungsverbund
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de

 

Über Continentale Versicherungsverbund

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

 

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