Neuer Kraftfahrttarif
Zum 1. Oktober bringt SIGNAL IDUNA einen neuen Kraftfahrttarif heraus. Mit „Lieblingsfahrzeug“ beinhaltet der Tarif eine ganz neue Nutzungsart.
„Lieblingsfahrzeug“ zielt auf das wenig gefahrene Liebhaberfahrzeug ab, das sich mit einem Beitragsvorteil versichern lässt. Cabrios, Roadster und Coupés mit einer jährlichen Laufleistung von unter 9.000 Kilometern, die nach „Feierabend“ in der Garage stehen, können einen Beitragsnachlass erhalten. Dieser gilt für alle Versicherungsarten. Es muss im Übrigen kein weiteres Fahrzeug bei SIGNAL IDUNA versichert sein.
Der PKW-Tarif ist für Privatkunden in den Ausprägungen Basis und Premium zu haben. Unter anderem beinhaltet Premium ein umfassendes Absicherungspaket für Elektroautos oder Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen. Noch erweitert wurde hier die Entschädigungsgrenze für Diebstahl oder Raub der Wandladestation. Sie steigt von 1.000 auf 3.000 Euro. Die Entschädigungsgrenze für mobile Ladegeräte ist sogar ganz entfallen. Ebenfalls neu: Bei einem Glasbruch werden auch eventuell vorhandene Vignetten sowie Umwelt- und Feinstaubplaketten ersetzt.
Mit ihrem Kleinflottenmodell hat die SIGNAL IDUNA auch an Gewerbekunden aus Handwerk und Einzelhandel gedacht. Er gilt für Fuhrparks zwischen drei und neun Firmenfahrzeugen: vom PKW über Verkaufsfahrzeuge, LKW und Anhänger bis hin zu Arbeitsmaschinen.
Auch nachdem ihre Versicherung im Schadenfall geleistet hat, können sich Versicherte entscheiden, den Schaden selbst zu tragen. Dies kann sich lohnen, um zu vermeiden, in Haftpflicht oder Kasko zurückgestuft zu werden. Möglich ist dieser „Rückkauf“ bis zu 12 Monate, nachdem die Versicherungsleistung geflossen ist.
Die Qualität von Service und Kundenorientierung wird immer wieder von unabhängiger Seite bestätigt. So landete SIGNAL IDUNA jetzt auch im aktuellen „Euro-Atlas Kfz-Versicherer 2023“ in der Spitzengruppe.
Übrigens: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bald handeln. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein, damit die Änderung zum Jahresbeginn 2024 wirksam werden kann.