EU-Kleinanlegerstrategie und Provisionsverbot: Europäische Interessenvertretung des BVK wirkt
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) drängt im Kontext der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) auf Bereinigungen des EU-Kommissionsentwurfs u. a. zur Unabhängigkeit der Makler und ihrem Status. Dazu schrieb der Verband kürzlich Mitglieder des damit betrauten Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments an.
„Insbesondere haben wir Bedenken gegen die Formulierung des Artikel 30 Abs. 5 b im Entwurf zur RIS und würden eine Klarstellung dahingehend begrüßen, dass sich die Unabhängigkeit des Maklers nicht auf den Status, sondern auf die Dienstleistung als solche bezieht,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz in dem Schreiben. „Wir sind auch der Meinung, dass die Änderungen am derzeitigen Rechtsrahmen auf ein Minimum beschränkt sein sollten. Es ist noch zu früh, um die Auswirkungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zu beurteilen. Eine Änderung der Regulierung ohne die Möglichkeit, die bestehenden Regeln in der Realität zu verankern, ist nicht nur teuer für die Branche, sondern auch für die Aufsichtsbehörden und schafft Rechtsunsicherheit für die Verbraucher.“
Sehr bedenklich sieht der BVK, dass die RIS generell das Provisionssystem als Hemmnis identifiziert, die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu erhöhen. „Das ist mitnichten der Fall“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Es ist unglücklich, dass Provisionen als Anreize definiert werden. Provisionen sind bereits stark reguliert, und das Provisionssystem vermeidet Beratungslücken.“
Provisionssystem erleichtert Marktzugang für Verbraucher
Vielmehr erhöhen Provisionssysteme durch ihre qualifizierte Beratung und Vermittlung den Zugang zu Finanzprodukten. Es sollte daher auf jeden Fall weiterhin die Möglichkeit bestehen, zwischen verschiedenen Vergütungssystemen wählen zu können.
„Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es den Mitgliedstaaten überlassen werden sollte, über wichtige Definitionen zu entscheiden, die die Existenzgrundlage der Maklerschaft betreffen“, betont BVK-Präsident Heinz.
Kritisch betrachtet der BVK auch die Ausführungen der RIS zu Benchmarks und im Produktfreigabeprozess (Product Oversight and Governance – POG). Hier sieht der Verband die Produktanbieter in der Pflicht, für Transparenz zu sorgen, denn es überschreite die Möglichkeit von Vermittlern, die Kosteneffizienz von Finanzprodukten haftungssicher gegenüber den Kunden zu erklären.
Als konstruktiven Vorschlag schlägt der BVK statt Provisionseinschränkungen bzw. ihres Verbots eine bessere Offenlegung von allen Produktkosten vor. Damit könnten Verbraucher sehen, wie diese einen Einfluss auf die potenzielle Rendite haben.
Dass der Vorstoß des BVK bereits Früchte trägt, können Interessierte an den kritischen Äußerungen der Berichterstatterin des ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin zur RIS erkennen. Sie äußerte sich kritisch zu Provisionsverboten und sprach sich gegen Benchmarks aus. Auch bemängelte sie zu viele delegierte Rechtsakte seitens der EU, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten.
Bis zum 26. Oktober haben die Parlamentarier des ECON-Ausschusses Gelegenheit, Anmerkungen zum RIS-Entwurf einzubringen. Eine erste Abstimmung ist für Ende Januar 2024 anberaumt. Die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat können jedoch erst beginnen, wenn das Votum des Letzteren vorliegt.