Der nächste Flug – mit Sicherheit: …

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Der nächste Flug – mit Sicherheit: Absicherung für Drohnen und Drohnenpiloten

13.09.2023

Der nächste Flug – mit Sicherheit: Absicherung für Drohnen und Drohnenpiloten © Pixabay

Die NV-Versicherungen sind mit ihrer neuen Drohnenhaftpflicht und -kaskoversicherung im September 2023 an den Markt gegangen

Die NV-Versicherungen treten im Markt als Versicherer mit den typisch norddeutschen Tugenden – klar, direkt, ehrlich und verlässlich – auf. Diese Eigenschaften zeichnen auch ihre Produkte aus. Der ostfriesische Versicherer erweitert seine Produktpalette und bietet ab sofort Schutz für Drohnenpiloten und Drohnen an.

Entwicklung aus einer norddeutschen Produktschmiede
Die NV-Versicherungen haben Entwicklungen am Markt beobachtet, aus denen sich Chancen für eine optimale Absicherung im Bereich Luftfahrtversicherung beim Einsatz von Drohnen ergeben. In Deutschland gilt nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVg) eine Versicherungspflicht für alle Multi-, Hexa- und Quadrocopter. Der Halter, egal ob privat oder gewerblich, ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell zu besitzen. Mit dieser schützen Halter sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der durch die Drohne entstanden ist. Die Versicherungslösung wurde entwickelt, um die wachsende Gemeinschaft von Drohnenpiloten in Deutschland abzusichern und ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz zu bieten.

Die neue Drohnenhaftpflichtversicherung „NV DrohnenHaft 1.0“ bietet umfassende Deckung für Schäden, die durch den Betrieb von Drohnen verursacht werden können. Diese Versicherung schützt nicht nur den Piloten, sondern auch Dritte, die möglicherweise von unvorhergesehenen Ereignissen betroffen sind. Neben der privaten bietet die gewerbliche Variante dieser Versicherungsart Schutz für Mitarbeiter bei Flügen von beispielsweise Foto- und Videoaufnahmen (auch für Schulungszwecke), Teilnahmen an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie FPV (First Person View)-Flügen.

Darüber hinaus bietet der Versicherer aus Neuharlingersiel auch die Drohnenkaskoversicherung „NV DrohnenkaskoPremium 1.0“ für den privaten Bereich an, die Schäden an der eigenen Drohne abdeckt, sei es durch Unfälle, Diebstahl oder andere unerwartete Ereignisse. Diese Kaskoversicherung gibt Drohnenpiloten die Gewissheit, dass ihre teure Ausrüstung in allen Situationen geschützt ist.

Die wichtigsten Vorteile unserer Drohnenhaftpflicht- und Drohnenkaskoversicherung sind:

Umfassende Abdeckung: Schutz vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen im Falle von Unfällen oder Schäden durch Drohnen.

Schnelle Abwicklung: Ein engagiertes Team steht zur Verfügung, um Ansprüche, gerade im Schadenfall, schnell und effizient zu bearbeiten.

Fachkundige Beratung: Die NV-Versicherungen bieten Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Deckung.

Nachhaltigkeit kommt an – in allen Lebensbereichen
Die privaten Tarife der Drohnenhaftpflicht und -kaskoprodukte gibt es zudem in der nachhaltigen bessergrün-Variante. Hier beteiligen sich die NV-Versicherungen mit bis zu 50% an den Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen.

Zudem gibt es die regulären bessergrün-Leistungsversprechen für die Investition der Versicherungsbeiträge in nachhaltige Kapitalanlagen sowie die Förderung ökologischer Projekte. Die Transparenz wird damit deutlich: Für jeden „bessergrün“-Vertrag werden in Deutschland ökologische Projekte unterstützt, beispielsweise Baumpflanzaktionen zur Wiederaufforstung oder Geisternetztauchen in der Nordsee.

Mit bessergrün wurde 2019 eine Marke gegründet, die dieses Ziel mit ihren unterschiedlichen Partnern erreichen kann. Grundsätzlich wurde bei der Gestaltung der bessergrün Produkte auf größtmögliche Transparenz Wert gelegt. Insbesondere die Offenlegung der nachhaltigen Kapitalanlagen in Verbindung mit den Positiv- und Negativkriterien unterstützen die Transparenz in den Investitionen. Die Produkte der NV-Versicherungen sind durch Ihre Transparenz fair entwickelt, sodass keinerlei versteckte Klauseln oder ähnliches zu erwarten sind.

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