Canada Life erneuert Definitionen im Premium …

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Canada Life erneuert Definitionen im Premium Grundfähigkeitsschutz

12.09.2023

Canada Life erneuert Definitionen im Premium Grundfähigkeitsschutz © Pixabay

Der Lebensversicherer Canada Life macht es Kunden ab sofort einfacher, im Premium Grundfähigkeitsschutz eine Leistung zu erhalten. Der Tarif sichert gegen den Verlust von 19 Grundfähigkeiten ab und zahlt Kunden im Versicherungsfall eine monatliche Rente. Canada Life hat die Definitionen für die folgenden sieben Grundfähigkeiten kundenfreundlicher gestaltet: Treppe steigen, Gehen, Arme bewegen, Stehen, Sprechen, Auto fahren und Sitzen.

Erweiterte und klarere Definitionen
So kann man nun zum Beispiel den Verlust der Fähigkeit Arme bewegen auf drei Arten nachweisen und bekommt so mehr Möglichkeiten als vorher, die Leistung zu erhalten.

Bei der Fähigkeit Sprechen kommt es nun auf Verständlichkeit gegenüber unabhängigen Dritten an. Als Verlust gilt, wenn die versicherte Person, trotz abgeschlossenen
Spracherwerbs und unter Verwendung von Hilfsmitteln, keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann. Dies ist eher gegeben als zum Beispiel in der Familie, wo Vertrautheit sprachliche Defizite kompensieren kann. Dritten fällt es in der Regel schwerer, die versicherte Person zu verstehen, da diese Vertrautheit fehlt. Das Kriterium für den Leistungszugang ist somit erheblich vereinfacht worden.

Bei der Fähigkeit Auto fahren galt bisher als Verlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder kein Kraftrad führen kann und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Nun akzeptiert Canada Life zusätzlich als Fähigkeitsverlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet oder sie freiwillig abgibt. Ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. Dabei gehören Unterarmgehstützen und Rollatoren nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln. Dies wurde nun klarstellend in den Definitionen aufgenommen.

„Als wir vor über 20 Jahren die Grundfähigkeitsversicherung auf den deutschen Markt gebracht haben, wollten wir Menschen eine Alternative bei der Arbeitskraftabsicherung bieten. Bei dem Tarif stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Und genau dafür sorgen auch die erneuerten Definitionen: Sie bieten mehr Wege zur Leistung”, sagt Dr. Igor Radović, Direktor Produkt- und Vertriebsmanagement Canada Life.

 

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