Mehr Strom vom Balkon: Zurich integriert Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke sind bei der Zurich Gruppe Deutschland ab dem 22. August im Rahmen ihrer Privatschutz Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Diebstahl und Elementargefahren abgesichert. Damit unterstützt der Versicherer den Wandel hin zu alternativen Energien und schafft neben der Solarversicherung SolarPlus+ eine schlanke Lösung für Wohnungen. Mit der vereinfachten Absicherung trägt Zurich auch dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung Rechnung, der den bürokratischen Aufwand für die Solarkraftwerke deutlich verringern soll.
Die Bundesregierung hat am 16. August mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht, das auch die Inbetriebnahme sogenannter „Balkonkraftwerke“ erleichtern soll. Die Zurich Gruppe Deutschland hat entsprechend reagiert und sichert Balkonkraftwerke ab dem 22. August im Rahmen ihrer Privatschutz Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie Diebstahl und Elementargefahren ab. Damit unterstützt der Versicherer den Wandel hin zu alternativen Energien und schafft neben der Solarversicherung SolarPlus+ eine schlanke Lösung für Wohnungen. Mit der kundenfreundlichen Absicherung leistet Zurich einen Beitrag zur einfachen Inbetriebnahme von Solarkraftwerken auf dem heimischen Balkon.
Unkomplizierte Stromerzeugung für Jedermann
Durch die steigenden Energiepreise werden Photovoltaik-Anlagen immer beliebter. Wer keine Möglichkeit hat, Solarzellen auf dem Dach zu installieren, kann inzwischen sogenannte Balkonkraftwerke nutzen. Diese Mini-Solaranlagen haben eine Leistung von bis zu 600 Watt und können ohne großen Aufwand auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Fassade montiert werden. Bis zu 280 Kilowattstunden Strom kann so ein Kraftwerk im Jahr erzeugen und deckt damit immerhin rund 10 bis 15 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines 2-Personen-Haushalts. Da die Anlagen wie eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach nicht vor Witterung geschützt sind, sollten sie ebenso wie diese gegen die gängigen Gefahren abgesichert werden. Für diesen Schutz durch die Hausratversicherung muss das Balkonkraftwerk am Gebäude befestigt sein.
„Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zeigt die Relevanz des Themas: Nicht jeder kann sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bauen. Mit den Balkonkraftwerken haben vor allem Mieter und Wohnungsbesitzer grundsätzlich eine unkomplizierte Möglichkeit, Strom durch Sonnenlicht zu erzeugen. Dieser nachhaltigen Möglichkeit wollten wir Rechnung tragen“, so Dr. Claudia Max, Vorstand Sachversicherung der Zurich Gruppe Deutschland. „Wir haben daher die Mini-Solaranlagen direkt in unsere Hausratversicherung integriert. Kunden benötigen keinen extra Vertrag, sondern können sich auf ihren Zurich PrivatSchutz bei der Hausratversicherung verlassen.“ Die Erweiterung gilt auch für bereits bestehende Privatschutz Hausratsversicherungs-Verträge.
Gesetzliche Erleichterungen für Balkonkraftwerke geplant
Der Vermieter darf die Anlagen nicht pauschal verbieten, sondern lediglich bei baulichen Veränderungen Einspruch erheben. Es empfiehlt sich der Einbau durch einen Elektro-Fachmann. Vor der Nutzung muss das Balkonkraftwerk aktuell noch der örtlichen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Auch ein Zweirichtungszähler ist derzeit noch verpflichtend einzubauen. Die Bundesregierung plant die Installation von Balkonkraftwerken deutlich zu erleichtern. Das sogenannte Solarpaket I soll idealerweise Anfang 2024 in Kraft treten und verspricht unter anderem weniger Bürokratie und eine mögliche höhere Leistung der Solaranlagen.