Haus & Grund Baden sowie Haus & Grund Württemberg schließen Vorteilspartnerschaft mit der SV SparkassenVersicherung
Die SV SparkassenVersicherung (SV) bietet allen Mitgliedern von Haus & Grund Baden und Württemberg ab dem 01. Juli 2023 Sonderkonditionen für eine Versicherung bei der SV. Am 19. Juni 2023 wurde die Vorteilspartnerschaft für Mitglieder bei einem Treffen in der SV besiegelt.
Ottmar H. Wernicke (links), Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg, und Ulrich Wecker (2.v.r.), Verlagsgeschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart: „Wir freuen uns, mit der SV einen weiteren starken Vorteilspartner für unsere Mitglieder gewonnen zu haben. Die SV ist ein solider und verlässlicher Partner." Thomas Haller (rechts), Vorstand von Haus & Grund Baden, freute sich über den Schulterschluss mit der SV: "Mit der SV bieten wir unseren Mitgliedern einen sicheren Partner, der sich beim Thema Gebäude und Immobilien seit vielen Jahren bestens auskennt." Auch Ralph Eisenhauer (2.v.l.), Vorstandsmitglied für Schaden/Unfall der SV, zeigte sich erfreut: "Wir sind von der Partnerschaft überzeugt und hoffen, die Mitglieder von unserem modernen Versicherungsschutz überzeugen zu können. Die Gebäudeversicherung ist das Herzstück unseres Unternehmens. Wir sind damit seit Jahrhunderten bestens betraut und betreuen und begleiten unsere Kundinnen und Kunden in unserem Geschäftsgebiet mit unserem Service und einer hohen Fachexpertise."
So kommen die Mitglieder an die Vorteile
Das Haus & Grund-Mitglied erhält, nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der SV, einen persönlichen Nachlass in Höhe von 10 Prozent bei einem Neuabschluss vieler PrivatSchutz-Produkte der SV wie etwa bei der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung. Auch für Mitglieder, die bereits Kunden der SV sind, lohnt sich die Vorteilspartnerschaft. Mitglieder, die ihre, unter die Kooperation fallende, bestehende Versicherung auf das neueste Bedingungswerk aktualisieren, erhalten 5 Prozent persönlichen Nachlass. Aus Datenschutzgründen müssen diese Mitglieder selbst aktiv werden, da eine Umstellung nicht automatisch erfolgen kann. Bei Neuabschluss eines weiteren, unter die Kooperation fallenden, Versicherungsvertrages gelten für diesen 10 Prozent persönlicher Nachlass. Grundsätzlich gilt: Der persönliche und unbefristete Nachlass gilt zusätzlich zu tariflichen Nachlässen, bei mehreren Verträgen, bei Eigennutzung oder einem Neubau.
Berechtigte können über die Kooperationsseite www.sv.de/hausundgrund einen persönlichen Gutschein selbst generieren oder gehen mit ihrem Nachweis direkt auf die Expertinnen und Experten der SV zu.