Lebensversicherungen: 40 Jahre „Legaler Betrug“ - Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht keinen Grund zum Feiern
„Lebensversicherungen sind legaler Betrug.“ Mit diesem Satz verärgerte der BdV in den frühen 1980er-Jahren die Versicherer. Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen strengte sogar eine Unterlassungsklage an – und bescherte dem Verbraucherschutzverein damit unfreiwillig einen seiner ersten großen Erfolge. Am 03. Juni 1983 wies das Landgericht Hamburg die Klage ab. „Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind auch 40 Jahre später noch Murks! Das Jubiläum ist für uns kein Grund zum Feiern – im Gegenteil: Nach wie vor vertreibt die Branche diese völlig ungeeigneten Produkte und verhindert so, dass Menschen bedarfsgerecht fürs Alter vorsorgen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Diese Kritik bezieht sich nicht nur auf Kapitallebensversicherungen, sondern auch auf private Rentenversicherungen, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. „All diese Produkte helfen weder bei der Altersvorsorge noch bei der Vermögensbildung. Sie sind intransparent und überteuert“, sagt Rehmke. Außerdem arbeitet die Branche bei Rentenversicherungen mit überzogenen Lebenserwartungen, was im Ergebnis dazu führt, dass die „garantierten“ Leistungen geringer ausfallen als das, was die Versicherten an Prämien gezahlt haben. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre es, die Förderung von Lebensversicherungen durch Steuerbegünstigungen zu beenden. Dafür spricht sich der Hamburger Verbraucherschutzverein aus.
Verbraucher*innen, die eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung besitzen und sie nicht mehr weiterführen möchten, finden im BdV-Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“ die wichtigsten Informationen. Ratsuchende BdV-Mitglieder können sich an die Berater*innen des Verbrauchschutzvereins wenden. Im Mitgliedsbeitrag von 78 Euro sind Versicherungs-, Vorsorge- und Rechtsberatung enthalten. Alle Vorteile einer BdV-Mitgliedschaft finden Sie hier.
Im September 1982 erschien die Broschüre „Versicherung – aber mit Köpfchen“, herausgegeben von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg. Auf Seite 24 war unter anderem zu lesen: „Die ‚Lebensversicherung zur Altersversorgung‘ ist – so ein erfahrener Steuerberater aus München – ‚ein legaler Betrug‘. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu 90 Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist.“ Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen klagte daraufhin gegen den BdV auf Unterlassung. Die Begründung: Die Aussagen in der Broschüre seien eine „pauschale Diffamierung“, die „mangels irgendwelcher Anhaltspunkte auch nicht mehr durch Art. 5 GG geschützt“ sei. Daher wollte der Verband sie als „unrichtige Tatsachenbehauptungen“ gerichtlich verbieten lassen. Diese Einschätzung teilte das Landgericht Hamburg nicht. In seinem Urteil vom 03. Juni 1983 (Aktenzeichen: 74 O 47/83) wies es die Klage daher als unbegründet ab. Die Aussage „Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind legaler Betrug“ ist demnach von der Meinungsfreiheit gedeckt.