Unbenannte Gefahren versichern? - Die IDEAL …

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Unbenannte Gefahren versichern? - Die IDEAL Versicherung klärt auf

08.05.2023

Unbenannte Gefahren versichern? - Die IDEAL Versicherung klärt auf © IDEAL Versicherung

Romy Schmidt

Romy Schmidt, Schadenexpertin der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Wer eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, ist dabei voraussichtlich bei vielen Anbietern dem Baustein „unbenannte Gefahren“ begegnet. Doch was eigentlich genau damit gemeint ist, wissen die wenigsten. In den Versicherungsbedingungen von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die sogenannten versicherten Gefahren genau benannt. Dazu zählen unter anderem Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie gegebenenfalls auch Überschwemmung oder Erdbeben. Versicherte, die zusätzlich den Baustein „unbenannte Gefahren“ abgeschlossen haben, können davon ausgehen, dass zudem alle weiteren Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen werden, mitversichert sind. Wichtig zu wissen: Die Schadenursache muss trotz erforderlicher Sorgfalt unvorhersehbar eintreten. Führen dann beispielsweise innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Rauch oder Ruß, Vandalismus, Absenken bei Tunnelarbeiten oder Schlammlawinen zu einem Schaden, leistet der Versicherer Entschädigung für das betroffene Mobiliar beziehungsweise das versicherte Gebäude. Übrigens: Bietet die Versicherung einen zusätzlichen Baustein, der konkret einen Schaden abdeckt, greift der Zusatz „Unbenannte Gefahren“ nicht. Das heißt: Zerstört beispielsweise ein herunterfallender Topf das Ceranfeld, ist der Schaden nur über den Zusatz „Glasversicherung“ miteingeschlossen.

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