AfW-Stellungnahme zum BaFin, Eingriff in die …

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AfW-Stellungnahme zum BaFin, Eingriff in die Vergütungsstrukturen durch die Hintertür

17.01.2023

AfW-Stellungnahme zum BaFin, Eingriff in die Vergütungsstrukturen durch die Hintertür © AfW

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Fristgemäß hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. am 16.01.2023 seine Stellungnahme zum Entwurf eines „Merkblatt(s) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ bei der BaFin eingereicht.

Der AfW begrüßt ausdrücklich, dass von der ursprünglich im BaFin-Jahresbericht 2021 für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigten Veröffentlichung eines Rundschreibens mit Aufsichtsstandards für die kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte, Abstand genommen wurde. Ein solches Rundschreiben, hätte einen derart erheblichen, regulatorischen Markteingriff bedeutet, dass hierfür aus unserer Sicht eindeutig eine konkrete gesetzliche Grundlage erforderlich gewesen wäre. Da die jetzige Regierung zudem im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sich klar gegen einen Provisionsdeckel oder -richtwert ausgesprochen hat, wäre ein derartiger marktfremder Eingriff in die Vergütungsstrukturen ein bewusstes Handeln gegen den Willen des Gesetzgebers und voraussichtlich verfassungswidrig gewesen.

„Aber auch der vorliegende Entwurf eines Merkblattes ist problematisch. Insbesondere ist zu bemerken, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, konstituiert und auch das ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Gegen den gesetzgeberischen Willen hätten wir hier einen Eingriff in die Vergütungstrukturen am Markt. Wir erwarten, dass sich BaFin und das zuständige Finanzministerium mit den Kritikpunkten zu dem Entwurf intensiv auseinandersetzen und hier noch erheblich nachbessern.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Wegen der weiteren Kritikpunkte verweisen wir auf die Stellungnahme, welche HIER zu finden ist.




 

 

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