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BdV kritisiert Tatenlosigkeit bei der Elementarschadenversicherung und wirbt für eine Poollösung der Bundesländer
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat in der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden eine Absage erteilt. In einem Gespräch mit dem Handelsblatt verwies er auf die aktuellen hohen finanziellen Belastungen der deutschen Haushalte. Obgleich er dabei erkennen ließ, dass das auch die Linie der Regierungskoalition sei, gab es Widerspruch von den Koalitionspartnern und den – in dieser Frage bislang selbst untätig gebliebenen – Bundesländern.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert diese Entwicklung. „Steuerzahlende und Versicherte haben null Verständnis für dieses Rumeiern. Es geht nicht an, dass man auf die wiederkehrenden Naturkatastrophen immer nur hastig mit milliardenschweren Nothilfepaketen reagiert, statt sich um eine tragfähige Risikovorsorge zu kümmern. Und es ist nicht nachhaltig, wenn man Staatsmittel für den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete einsetzen muss und sie nicht für die dringend gebotene bauliche Gefahrenprävention verwenden kann“, meint Vereinsvorstand Stephen Rehmke.
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal hatte die seit über zwanzig Jahren währende Diskussion um die Einführung einer Versicherungspflicht zumindest verbal wieder an Fahrt gewonnen. Bundesweit verfügen nur knapp die Hälfte aller Wohngebäude über eine zusätzliche private Versicherung gegen Naturgefahren. Im Katastrophenfall stehen viele Hauseigentümer*innen ohne ausreichenden Versicherungsschutz da und müssen auf Unterstützung durch die öffentlichen Haushalte hoffen. Auch nach Starkwetterereignissen gehen beim BdV regelmäßig Anfragen von ratlosen Bürger*innen ein.
Nachdem auch die Bundesländer für eine Pflichtversicherung lange Jahre wenig Handlungsbedarf und eher rechtliche Hürden gesehen hatten, forderten sie jetzt eine bundesweit verpflichtende Lösung. Der dem heutigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zugeordnete Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) sprach sich im Februar 2022 nach einer umfangreichen interdisziplinären Studie in einem Policy Paper für eine Versicherungspflicht aus. Eine zum wiederholten Mal von der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe stellte dann im Juni 2022 fest, dass ihr keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bat die Bundesregierung, „die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden anhand eines konkreten Regelungsvorschlags zu prüfen“ und darüber im Dezember zu berichten.