ARAG gestaltet Manager-Rechtsschutz komplett neu - Umfassender Rechtsschutz für Unternehmensleiter inklusive Strafrecht-SOS-Hotline
Unternehmenslenker stehen in der neuen Arbeitswelt vor vielen Herausforderungen – gerade auch mit Blick auf rechtliche Fragestellungen. Für diese Zielgruppe hat der ARAG Konzern nun das Rechtsschutzangebot leistungsstark ausgebaut. „Unser neuer ARAG Manager-Rechtsschutz bietet eine passgenaue und flexible Rundumabsicherung, die sich der Arbeitswelt von heute anpasst und jetzt in den Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium als Unternehmens- und Privatlösung angeboten wird“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Eine im Markt einzigartige Inklusivleistung in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes ist beispielsweise der spezielle Deckungsklage-Rechtsschutz für Streitgkeiten mit dem D&O-Versicherer.
Ab sofort gibt es auch den neu aufgelegten ARAG Manager-Rechtsschutz in den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium – jeweils in der Unternehmens- sowie in der Privatlösung. In der Unternehmenslösung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier stehen der Spezial-Straf- sowie der Vermögensschaden-Rechtsschutz zur Wahl. Die Privatlösung sichert nur den Manager selbst ab. Hier können der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gewählt werden. In der neuen Produktgeneration lassen sich die Bausteine nun flexibel für den individuellen Bedarf absichern.
Back-Up-Straf-Rechtsschutz
„Mit unserem Back-Up-Straf-Rechtsschutz bieten wir ab sofort in der Privatlösung einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmenslösung verweigert. Damit schließen wir eine potenzielle Deckungslücke“, erläutert Patricia Körner, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Vertriebsexzellenz bei der ARAG SE. Einzigartig im Markt ist dabei, dass die zugrundeliegende Unternehmenslösung nicht zwingend bei der ARAG bestehen muss, sondern auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein kann. Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Claims-Made-Prinzip und anwachsende Nachhaftung beim Vermögensschaden-Rechtsschutz
Im Markt neu und einmalig beim Manager-Rechtsschutz ist die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz: Hier reicht es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort müssen Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine weitere Neuerung ist die „anwachsende Nachhaftung“: Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verlängert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.