Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt …

Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht - BdV-Studie belegt wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten

12.10.2022

Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht - BdV-Studie belegt wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten

Die Versicherungswirtschaft wirbt für die Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung und argumentiert dabei mit steuerlichen Vorteilen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat nun im Rahmen einer Studie am Beispiel zweier exemplarischer Musterkundinnen nachgerechnet, was wirklich vorteilhafter für Verbraucherinnen und Verbraucher ist: Basis- und Privatrenten als Fondspolicen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) mit Fondssparplan. „Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, sagt BdV-Chefökonom und Autor der Studie Constantin Papaspyratos. „Von den Koppelprodukten profitieren letztlich nur Anbieter und Großvertriebe.“

Die Gegenüberstellung von Fondspolicen mit BUZ und SBU mit Fondssparplan – unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Effekte – zeigt, dass die Koppelprodukte nicht das leisten, was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben. Die SBU mit Fondssparplan ist die vorteilhaftere Alternative. Denn die steuerliche Behandlung von Fondspolicen kann die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage nur teilweise kompensieren.

Die Koppelprodukte sind nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. So kann der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird. „Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen. In Wahrheit entpuppt sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, sagt Prof. Dr. Hartmut Walz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV, der an der Studie mitgewirkt hat.

Die Studie wurde am 11. Oktober 2022 im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Bei Interesse an der Präsentation und der Studie kontaktieren Sie bitte unser Presseteam.

Kommentare


towaboe@aol.con
2 Jahre, 2 Monate her

Sehr geehrte Damen und Herren, sie sollten das mal aus der Sicht eines BU-Leisungsempfängers betrachten lassen. Gerne bin ich bereit mich dafür zur Verfügung zu stellen. Da sieht die Realität nämlich ganz anders aus. Da wird dann Rendite im Leistungsfall zur Nebensache. Dann zählt Sicherheit und Vorsorge für die Zukunft aus meiner Sicht. Mit freundlichen Grüßen Thomas Walther


 

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