Kfz-Tarifwechsel: Faire statt günstigste Tarife suchen …

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Kfz-Tarifwechsel: Faire statt günstigste Tarife suchen - Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät von Vergleichsportalen ab

28.10.2022

Kfz-Tarifwechsel: Faire statt günstigste Tarife suchen - Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät von Vergleichsportalen ab © Pixabay

Viele Autofahrer*innen möchten ihren Kfz-Versicherungsvertrag pünktlich bis zum 30. November kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei der Suche nach einem neuen Tarif sollten sie die Finger von Vergleichsportalen wie Check24 & Co. lassen, die den Fokus zu stark auf die Prämienhöhe legen. „Versicherte sollten sich in der alljährlichen Rabattschlacht niemals von billigen Tarifen verlocken lassen. Denn die Prämienhöhe allein ist bei der Suche nach einem neuen Kfz-Versicherungsvertrag nicht das entscheidende Kriterium. Weitaus wichtiger sind die versicherten Leistungen eines Tarifes, damit Kfz-Halterinnen und -Halter bei einem Schaden nicht auf den Restkosten sitzen bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Beim Vergleichen der Tarife: Zeit nehmen!

Das Hauptaugenmerk auf die Leistungen zu legen, ist unter anderem von hoher Relevanz, weil der neue Versicherer nicht zwingend dieselben Leistungen anbietet wie der bisherige. Es empfiehlt sich daher, bei jedem neuen Vertrag stets die versicherten Leistungen gegenüberzustellen. Worauf im Einzelnen geachtet werden sollte, können Verbraucher*innen im Infoblatt „Kfz-Versicherung“ nachlesen.

Immer wiederkehrenden Ärger verursacht die Vereinbarung eines Rabattschutzes. Hatte man bei der bisherigen Kfz-Versicherung einen Rabattschutz abgeschlossen – dieser verhindert die Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse –, kann man diesen beim Wechsel zu einem neuen  Kfz-Versicherer nicht automatisch zur Anwendung bringen. Denn dem Nachversicherer wird nur der tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ohne Rabattschutz bestätigt. Auch wenn bei dem neuen Versicherer ein Rabattschutz abgeschlossen wird, verhindert dies nicht eine mögliche Rückstufung des SFR nach einem Schaden bei dem Vorversicherer. Sogar bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz u. U. entfallen.

Um Kfz-Halter*innen möglichst umfassend und individuell bei der Suche nach einer Versicherung für ihr Auto zu unterstützen, bietet der BdV in Kooperation mit dem Softwareunternehmen NAFI GmbH einen seriösen und verbraucherfreundlichen Kfz-Vergleichsrechner an. Nach Ausfüllen der Fragen werden den Verbraucher*innen Anbieter empfohlen, die bei guten Leistungen am günstigsten sind. Ein direkter Vertragsabschluss ist über den BdV nicht möglich.

Kommentare

info@vsvogt.de
1 Jahr, 11 Monate her

Nur mal so..... wenn in einem Bericht gegendert wird, dann wird dieser von uns schon mal nicht gelesen. Gendern ist einfach etwas für linksgrüne. So spricht niemand, sorry.

 

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