EU-Transparenzverordnung vom 10.3.2021 – Aktualisierung der …

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EU-Transparenzverordnung vom 10.3.2021 – Aktualisierung der Verbändeempfehlung von AfW und VOTUM

25.07.2022

EU-Transparenzverordnung vom 10.3.2021 – Aktualisierung der Verbändeempfehlung von AfW und VOTUM © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet - haben erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam hatten daher die Verbände AfW und VOTUM vor dem damaligen Inkrafttreten für die angesprochenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Mit Blick auf die nun zum 2. August 2022 hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge nun den neuen Vorgaben entsprechend aktualisiert.

„Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung – verständlich und praxisorientiert“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen – was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen, aber durch die neuen Pflichten ab 2. August hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir.“

VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern.

Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge über diesen DOWNLOADLINK oder auf der Startseite der Homepage des AfW.



 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
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Unternehmen

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Kurfürstendamm 37
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Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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