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Die von Rechtsanwalt Stephan Michaelis konzipierte VSH Deckung mit dem Namen „All Risk Michaelis Cover“ bietet Versicherungsmakler/innen Schutz mit einzigartigen Leistungserweiterungen.

08.07.2022

Die von Rechtsanwalt Stephan Michaelis konzipierte VSH Deckung mit dem Namen „All Risk Michaelis Cover“ bietet Versicherungsmakler/innen Schutz mit einzigartigen Leistungserweiterungen. © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Stephan Michaelis, Inhaber der gleichnamigen auf Maklerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei und CGPA, die seit 92 Jahren ausschließlich die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern absichert, haben gemeinsam eine neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsmakler/innen entwickelt.

Dabei handelt es sich um die erste Allgefahrendeckung (All Risk Cover) für Versicherungsmakler/innen auf dem deutschen Markt. Versicherungsschutz besteht demnach für alle Gefahren und Risiken eines Versicherungsmaklers, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sofern nicht ausgeschlossen, besteht zudem Versicherungsschutz im Rahmen einer erweiterten AHB-Deckung für die Büro-/Betriebshaftpflichtversicherung, die natürlich auch eine Innovations- und eine Vorversicherungs-Garantie beinhaltet.

Auch wenn es sich um eine All Risk Deckung handelt, werden in den Versicherungsbedingungen zahlreiche Leistungserweiterungen genannt, die den Versicherungsumfang verdeutlichen.

So besteht beispielsweise garantierter Versicherungsschutz auch bei fehlender Beratungsdokumentation, der Versicherer verzichtet auf eine Quotelung bei grober Fahrlässigkeit sowie auf sein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall und auch die immer häufiger in den Fokus rückenden Tätigkeiten, die mit Servicegebühren verrichtet werden, sind mitversichert.

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