BVK sieht Sicherungen der betrieblichen Altersvorsorge …

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BVK sieht Sicherungen der betrieblichen Altersvorsorge in Gefahr

13.06.2022

BVK sieht Sicherungen der betrieblichen Altersvorsorge in Gefahr © BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Michael H.Heinz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch.

„Denn damit soll es ab dem 31. Januar 2023 Unternehmen und Rechtsträgern, die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge getätigt haben, ermöglicht werden, mit anderen ausländischen Gesellschaften zu fusionieren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Krux dabei ist, dass der Referentenentwurf Klagen gegen solche Fusionen ausschließt. Damit wird es den Versorgungsberechtigten nicht möglich sein, sich gegen solche Transaktionen juristisch zu wehren, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Rentenanwartschaften nicht mehr insolvenzsicher gestaltet werden.“

Zwar gesteht der Referentenentwurf den betroffenen Rentenbeziehern und -anwärtern unter Umständen die Stellung einer möglichen Sicherheit zu. Diese müsste jedoch aktiv eingefordert werden und die tatsächliche Vollstreckung im Ausland könnte schwieriger sein als im Inland.

Deshalb teilt der BVK auch die Kritik des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) am Referentenentwurf. Auch dieser bemängelt, dass in der jetzigen Fassung der EU-Umwandlungsrichtlinie bei Transaktionen ins Ausland keine Rechtsträger mehr in Deutschland verbleiben und dies daher zu unsicheren Haftungsregelungen für die Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge führen könnte. So lasse laut PSVaG der Referentenentwurf zu Lasten der Versorgungsberechtigten Möglichkeiten zum Rechtsmissbrauch offen sowie zu schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat.

„Dies können wir als BVK und als ehrbare Versicherungsvermittler mit einer sozialpolitischen Verantwortung und Auftrag gegenüber unseren Kunden unmöglich befürworten“, so BVK-Präsident Heinz.

 

Pressekontakt:

BVK Pressestelle
Telefon: 0228 – 22805 - 28
Fax: 0228 – 22805 - 50
E-Mail: bvk-pressestelle@bvk.de

 

Unternehmen

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Kekuléstr. 12
53115 Bonn

Internet: www.bvk.de

 

Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Der BVK zählt rund 12.500 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

 

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