BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen nicht Versicherungsvermittler belasten
Die Europäische Kommission verabschiedete kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbrauchern erleichtert werden.
„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK wird diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband "European Federation of Insurance Intermediaries" (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert werden.
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Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Der BVK zählt rund 12.500 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.