SIGNAL IDUNA weitet Versicherungsschutz bei privater …

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SIGNAL IDUNA weitet Versicherungsschutz bei privater Unterbringung Geflüchteter aus

22.03.2022

SIGNAL IDUNA weitet Versicherungsschutz bei privater Unterbringung Geflüchteter aus © SIGNAL IDUNA Gruppe

SIGNAL IDUNA Hauptverwaltung Dortmund

Die Unterbringung aus der Ukraine geflüchteter Menschen ist ohne privates Engagement kaum zu leisten. SIGNAL IDUNA möchte Menschen, die unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen, unterstützen und den Geflüchteten etwas mehr finanzielle Sicherheit geben. Dazu werden die Leistungen der bestehenden Privathaftpflicht- und Hausratversicherung für die helfenden Kunden ohne Zusatzbeitrag erweitert.

Die nachfolgenden Leistungserweiterungen gelten ohne eine gesonderte Meldung beim Versicherer zunächst bis zum 15. Januar 2023:

Über die Privathaftpflicht von SIGNAL IDUNA sind Geflüchtete in Deutschland während der unentgeltlichen Unterbringung im Zuhause der Versicherungsnehmer sowie in deren Zweit- oder Einliegerwohnung mitversichert. Sachschäden, die Geflüchtete versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers oder dem einer anderen mitversicherten Person verursachen, sind bis 5.000 Euro eingeschlossen. Über die Privathaftpflicht der Versicherungsnehmer sind auch mitgebrachte Haustiere der Geflüchteten mitversichert. Bei Sachschäden ist die Leistung auf 10.000 Euro begrenzt, Personenschäden sind bis zur Deckungssumme mitversichert. Es muss keine separate Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Bei der Hausratversicherung gilt grundsätzlich: Fremdes Eigentum ist bedingungsgemäß mitversichert, dazu zählt auch der Hausrat von Geflüchteten in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Außerhalb des versicherten Hauptwohnsitzes, beispielsweise in einer Zweit- oder Einliegerwohnung, ist fremdes Eigentum bedingungsgemäß nicht eingeschlossen. Daher werden für diese Fälle die Mobildeckung bzw. Außenversicherung für den Hausrat von Geflüchteten bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro erweitert.

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