Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs funktioniert

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Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs funktioniert

11.01.2022

Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs funktioniert © AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

AfW-Vorstandsmitglieder: Frank Rottenbacher, RA Norman Wirth und Matthias Wiegel

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) hat am 21.12.2021 ihren „zweiten jährlichen Bericht über verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Maßnahmen im Rahmen des Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ für das Jahr 2020 vorgelegt. Laut dieser Auswertung ist Deutschland, und damit das IHK-Kammersystem, eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung von Sanktionen. So wurden von europaweit 1.942 Sanktionen stattliche 1.562 allein in Deutschland verhängt. Somit wurden 80,4% aller europaweit verhängter Sanktionen gegenüber Versicherungsvermittler:innen in Deutschland verhängt.

Diese Quote entspricht ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019, wo die Quote Deutschlands an den europaweit verhängten Sanktionen 82,6% betrug. Die IHK-Vermittleraufsicht in Deutschland blieb somit aktiv und im europäischen Vergleich besonders streng.

„In anderen europäischen Ländern mit einer Kontrolle durch die Finanzaufsicht wird drastisch weniger sanktioniert. Das System der Vermittleraufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das belegen diese Zahlen eindeutig.“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher die EIOPA-Auswertung.

Diese nun schon zweite Auswertung der europäischen Versicherungsaufsicht widerlegt aus Sicht des AfW die von Verbraucherschützer:innen und von SPD sowie den Grünen immer wieder geäußerte These, dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht, in Deutschland also durch die BaFin, wirksam wäre.

„Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller § 34f und § 34i Vermittler“, interpretiert Rottenbacher die Zahlen weiter.

Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3%). Der AfW hofft, dass die von DIHK und BaFin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten FAQ zur Erfüllung der 15 Stundenverpflichtung hier zu einem Rückgang der Sanktionen führen werden.

Der EIOPA-Bericht steht HIER zum Download bereit. Die FAQ von DIHK und BaFin zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung kann HIER heruntergeladen werden.



 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
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Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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