Beim Kfz-Versicherungswechsel unbedingt aufs Kleingedruckte achten …

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Beim Kfz-Versicherungswechsel unbedingt aufs Kleingedruckte achten - BdV warnt: Das gilt auch, wenn sich der Versicherer umbenennt

25.11.2021

Beim Kfz-Versicherungswechsel unbedingt aufs Kleingedruckte achten - BdV warnt: Das gilt auch, wenn sich der Versicherer umbenennt © Pixabay

„Durch den Namenswechsel ändert sich nichts“ – so hieß es für die Kfz-Versicherten der AllSecur, als diese in Allianz Direct überging. Doch damit wog der Versicherer die AllSecur-Kundschaft in falscher Sicherheit. Denn längst nicht alle in ihrem Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen fanden sich auch im umgestellten neuen Vertrag wieder. Das stellten betroffene BdV-Mitglieder und ehemalige AllSecur-Kund*innen spätestens im Schadenfall fest. Denn die Allianz Direct bietet z. B. keinen Rabattschutz an, sodass Versicherte nach einem Schadenfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden. Nachdem der Bund der Versicherten e. V. (BdV) anlässlich der Kfz-Tarifwechsel-Saison kürzlich noch einmal darauf aufmerksam gemacht hatte, häuften sich die Nachfragen dazu in der BdV-Beratung.

Auch eine Reihe von weiteren Verschlechterungen mussten die AllSecur-Kund*innen bei der Umstellung von AllSecur auf Allianz Direct hinnehmen. Etwa bei der Ruheversicherung. So endet der Vertrag automatisch 6 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Kfz, ohne dass es einer Kündigung bedarf, statt der marktüblichen 18 Monate bei der Allsecur. Zeitweise stillgelegte Kfz haben also nur 6 Monate Versicherungsschutz. Das dürfte vielen Versicherten nicht bewusst sein und kann Folgen haben, etwa wenn beispielsweise das stillgelegte Auto nach 7 Monaten gestohlen wird und vor der Stilllegung für das Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestand.

Aufschluss über die versicherten Leistungen gibt das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen. „Versicherte sollten diese grundsätzlich vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen, auch wenn es lästig ist. Das erspart Ärger im Schadenfall, so wie jetzt bei vielen Allianz-Direct-Versicherten“, rät Bianca Boss, Versicherungsexpertin beim BdV.

Zum Jahresbeginn wechselt Allianz Direct nun auch den CEO aus. Nachfolger Philipp Krotz soll dann u. a. auch die kundenzentrierte Innovationsarbeit in der Kfz-Versicherung verantworten. „Wir setzen im Sinne der Versicherten dringend darauf, dass der neue CEO bei der Allianz Direct ein Auge auf die Probleme hat und diese beseitigt“, so Boss.

All jene, die unzufrieden mit ihrer Kfz-Versicherung sind, können noch bis zum 30. November ihren Versicherer wechseln. Das ist der Stichtag für die Kündigung, da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Jahres kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat. Die Kündigung muss also bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Wer die Frist zum Wechseln verpasst hat, kann seinen Kfz-Versicherungsvertrag nach einem versicherten Schadenfall kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der Kfz-Versicherer die Prämie ohne eine Leistungsverbesserung erhöht. In diesen Fällen sind meistens Fristen einzuhalten. Wer mit seinem bisherigen Kfz-Versicherer zufrieden ist und dort versichert bleiben möchte, kann unter Umständen dennoch Prämie sparen. Oft lässt sich mit einer Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsreduzierung erreichen. Versicherte sollten dabei darauf achten, dass sich die Leistungen nicht verschlechtern und sehr genau und aufmerksam darauf achten, welche Leistungsausschlüsse bestehen.

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