Sturmtief Ignatz: Diese Versicherungen sind jetzt …

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Sturmtief Ignatz: Diese Versicherungen sind jetzt wichtig

21.10.2021

Sturmtief Ignatz: Diese Versicherungen sind jetzt wichtig © Gothaer

Sturmtief Ignatz fegt heute über Deutschland hinweg – mit schweren Böen und teils kräftigen Schauern sowie Gewittern. Auf exponierten Gipfeln sind laut Deutschem Wetterdienst Orkanböen von bis zu 120 Kilometern pro Stunde möglich. Gerade Hausbesitzer sollten jetzt gut vor- und nachsorgen: Kontrollieren, ob nicht Dachziegel oder Gartengeräte bei Sturmböen zur umherfliegenden Gefahr werden könnten und – wenn der Sturm vorbei ist – eventuelle Schäden dokumentieren. Mieter sollten vor allem Blumentöpfe auf ihren Balkonen sichern. Mit welchen Versicherungen Mieter und Eigentümer den Sturm sorgenfrei aussitzen können, erklärt die Gothaer Versicherung.

Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm

Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm die Windstärke acht, mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat – auch bei Sturmtief Ignatz sind diese Windstärken möglich.

Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und es regnet in Folge herein, so ersetzt die Hausratversicherung den Folgeschaden an der Wohnungseinrichtung. Doch nicht alle Naturereignisse sind automatisch abgedeckt: Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude und die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des gefluteten Inventars.

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: erst dokumentieren, dann aufräumen

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline.

Haftung durch den Grundstückbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte daher regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt etwa für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder für den Gartenzaun.

Schäden am Auto

Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten:

  • Lose Gegenstände an Haus und Wohnung – Blumentöpfe, Dachziegel, Gartengeräte – sichern
  • Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
  • Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
  • Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
  • Kfz-Sturmschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt

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