Ascore Analyse veröffentlicht neuen Jahrgang des …

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Ascore Analyse veröffentlicht neuen Jahrgang des PKV-Unternehmensscorings

11.10.2021

Ascore Analyse veröffentlicht neuen Jahrgang des PKV-Unternehmensscorings

Gemäß dem jährlichen Turnus veröffentlicht ASCORE Analyse heute die Aktualisierung des ASCORE PKV-Unternehmensscorings. Insgesamt wurden 32 Krankenversicherungsunternehmen analysiert, fünf davon erhielten die höchste Bewertung.

An dem Ratingverfahren gab es im Vergleich zum Vorjahr nur wenige Änderungen. Die Verteilung der Punkte erfolgt auch weiterhin nach dem „relativen Scoring-Verfahren“, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden. Für jedes erfüllte Kriterium wird entweder ein ganzer oder ein halber Punkt vergeben. Die letztlich erreichte Gesamtpunktzahl wird dann auf sechs Wertungsklassen umgelegt und in ASCORE Kompassen ausgegeben. Auf eine direkte Gewichtung der einzelnen Kriterien wurde von den Analysten weiterhin verzichtet. Bei der Bewertungssystematik setzt ASCORE weiterhin auf eine umfassende Betrachtung der Krankenversicherer und zieht hierfür aussagekräftige Daten heran, die von den Kennzahlenexperten sowohl erweitert als auch nach umfangreichen Analysen in manchen Bereichen modifiziert wurden.

Die vier Hauptbewertungsbereiche sind weiterhin: „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“. Analog zum Vorjahr flossen insgesamt 17 bewertungsrelevante Kennzahlen sowie 19 nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen und sechs ergänzende Info-Kennzahlen in die Analyse ein. Die meisten Kennzahlen wurden über drei Jahre gemittelt, um Schwankungen auszugleichen.

Eine der vorgenommenen Verfahrensänderungen betrifft den Bereich „Sicherheit“: hier wird auf die Bewertung der Eigenkapital-Quote zugunsten der Sicherheitsmittelquote verzichtet. Zum Hintergrund: Einige der bewerteten Gesellschaften befinden sich in einer Konzernstruktur. Insbesondere bestehen bei einigen Aktiengesellschaften Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge mit ihren Mutterunternehmen. Hier kommt es vor, dass eine sehr geringe Eigenkapitalquote in der bewerteten Gesellschaft und gleichzeitig eine Verpflichtung zur Verlustübernahme der Muttergesellschaft vorliegen. Solange das Mutterunternehmen selbst eine gute Eigenkapitalausstattung aufweist, lässt sich aus dieser Situation keine verringerte Sicherheit im bewerteten Unternehmen ableiten. Somit hat die Kennzahl „Eigenkapital-Quote“ nur eine bedingte Aussagekraft über die Sicherheitssituation der bewerteten Gesellschaft. Im Unterschied dazu umfasst die Sicherheitsmittelquote auch weitere Sicherheitsmittel wie Bewertungsreserven und freie Rückstellung der Beitragsrückerstattung. Diese werden im Verhältnis zur Alterungsrückstellung betrachtet. Die Sicherheitsmittelquote gibt also an, wie viel dieser Mittel im Verhältnis zur Höhe der eingegangenen Verpflichtungen im bewerteten Unternehmen vorhanden sind.

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