ADAC Autoversicherung: Tipps zum Wechsel der …

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ADAC Autoversicherung: Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung und mehr Leistungen für E-Autofahrer

06.10.2021

ADAC Autoversicherung: Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung und mehr Leistungen für E-Autofahrer © Pixabay

Die Wechselsaison für Kfz-Versicherungen hat begonnen. Schließlich sind viele Verträge zum Jahresende hin bis zum 30. November kündbar. Die ADAC Autoversicherung gibt Tipps, worauf Autofahrer beim Versicherungswechsel achten sollten.

Die Wechselsaison für Kfz-Versicherungen hat begonnen. Schließlich sind viele Verträge zum Jahresende hin bis zum 30. November kündbar. Die ADAC Autoversicherung gibt Tipps, worauf Autofahrer beim Versicherungswechsel achten sollten.

Auch wer Geld sparen will, sollte auf einen guten Versicherungsschutz nicht verzichten. Schadenfälle können sonst schnell zum finanziellen Risiko werden. Das gilt auch und besonders für die steigende Zahl von E-Autos. Muss dort etwa nach einem Marderbiss das Hochvoltkabel, bzw. der ganze Kabelsatz, ausgetauscht werden, kann das gleich mehrere Tausend Euro kosten. Eine Autoversicherung mit speziellen Leistungen für E-Autofahrer, die Schäden an Kabeln, der Ladeinfrastruktur und dem Akku einschließt, lohnt sich also.
„Bei Haftpflichtfragen besteht beim E-Auto kein Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotor. Eine erhöhte Brandgefahr geht vom Stromauto auch nicht aus“, so James Wallner, Vorsitzender des Vorstands der ADAC Autoversicherung AG. „Für E-Autos ist aber ein besonderer Versicherungsschutz notwendig. Mit Blick auf die steigende Zahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen wollen wir allen ADAC Mitgliedern und Kunden, die elektrisch unterwegs sind oder über einen Antriebswechsel nachdenken, einen umfassenden Versicherungsschutz bieten. Die ADAC Autoversicherung erweitert daher ihr Leistungsportfolio in der Elektromobilität.“

Grundlegendes zu Schutz und Schaden
Unabhängig von der Antriebsart ihres Fahrzeugs sollten Autofahrer bei einem Versicherungswechsel auf folgende Punkte achten:

  • Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro je geschädigter Person liegen.
  • Der Versicherungsschutz sollte auch bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel, wenn eine rote Ampel überfahren wird) nicht eingeschränkt werden.
  • Bei Unfällen sollten Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, nicht nur mit Haarwild.
  • Bei Marderbissen sollte der Versicherungsschutz auch für Folgeschäden am Fahrzeug gelten.
  • Erhöhter Haftpflichtschutz für Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollte eingeschlossen sein.
  • Wer nach einem Schadenfall nicht automatisch eine höhere Versicherungsprämie zahlen will, sollte einen Rabattschutz abschließen Diese Zusatzleistung schützt vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

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