Private Unfallversicherung – von besten Leistungen profitieren
Mit den neuen Unfalltarifen premium und optimum T21 der degenia ist ein modernes Konzept mit attraktiven Produktfeatures entstanden, u. a. eine dem Alter des Versicherungsnehmers exakte und vor allem risikoadäquate Tarifierung.
Feste Altersanpassung für Erwachsene
Bei vielen Unfallversicherungen steht man ab einem gewissen Alter - meist zwischen 60 und 70 Jahren - aufgrund der „Altersanpassungsklausel“ vor der unfreiwilligen Wahl: Entweder Reduzierung der Invaliditätssumme oder Erhöhung des Beitrages. Hierbei ist ein Zuschlag in Höhe von 50 – 100% keine Seltenheit. Diese Entscheidung entfällt bei dem degenia-Unfallkonzept T21. Durch eine dynamische Altersanpassungsklausel wird der Vertrag ab dem 40. Lebensjahr der versicherten Person jährlich angepasst. Beginnend mit einer jährlichen Anpassung von 1% nach frühestens 5 Jahren Vertragslaufzeit. Durch diese Verteilung der Beitragsangleichung auf mehrere Jahre fällt der übliche Beitragssprung aus.
Schutzimpfungen
Spätestens seit Corona wird das Thema Schutzimpfungen fester Bestandteil im Leben vieler Menschen bleiben. Allerdings verläuft nicht jede Schutzimpfung ohne Nebenwirkungen. Im neuen Unfallkonzept T21 sind Gesundheitsschäden aufgrund Schutzimpfungen mitversichert.
Herausragende Gliedertaxe
Im optimum-Tarif steckt eine der besten Gliedertaxen am Markt. So liegt beispielsweise der Invaliditätsgrad für die Hand bei überdurchschnittlichen 80%. Gleiches gilt für einen Fuß mit 70% und Gehör auf einem Ohr mit 50%.
Mitwirkungsanteil bis 100%
Wirken Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen an einem Unfall oder seinen Folgen mit, dann wird die Leistung bei Invalidität oder Tod entsprechend der Mitwirkung gekürzt. „Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50% (premium) bzw. 75% (optimum), verzichten wir auf die Minderung der Leistung“, so Halime Koppius, Vorstand der degenia AG. „Durch den integrierten Baustein „Mitwirkung von Krankheiten 100%“ in unserem optimum T21 Konzept erfolgt keine Leistungskürzung.“
Pro Aktiv
Nach einer schweren Unfallverletzung, die voraussichtlich zu einer dauerhaften Invalidität führt, ist meist eine spezielle, individuelle Therapie notwendig. Die Krankenkassen übernehmen allerdings nicht jede Therapie oder leisten nur anteilig dafür. Durch den kostenfreien Zusatzbaustein „Pro Aktiv“ werden die vom Arzt empfohlenen Therapien über die Leistungen der Krankenkassen hinaus übernommen, wie z. B. Logopädie, Akupunktur, Osteophatie.