Nürnberger Betriebshaftpflichtversicherung: zuschlagfreie Mitversicherung von Antigen-Schnelltests

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Nürnberger Betriebshaftpflichtversicherung: zuschlagfreie Mitversicherung von Antigen-Schnelltests

29.04.2021

Nürnberger Betriebshaftpflichtversicherung: zuschlagfreie Mitversicherung von Antigen-Schnelltests © NÜRNBERGER Versicherung

Peter Meier, Mitglied des Vorstands für die Schadenversicherung

Die Bundesregierung setzt auf umfassende Testkonzepte. Auch die Unternehmen leisten ihren Beitrag und bieten ihren Beschäftigten an, sich testen zu lassen. Doch was ist im Fall von Schadensersatzansprüchen? Dieses Risiko ist in der Nürnberger Betriebshaftpflichtversicherung zuschlagfrei abgesichert. So sind die Schnelltests nicht nur bei den eigenen Mitarbeitern, sondern auch bei Besuchern und Kunden versichert.

POC-Antigentests und Selbsttests versichert

Kommt es zum Beispiel bei der Testperson zu einer Verletzung an der Nase, kann dies Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Peter Meier, Mitglied des Vorstands für die Schadenversicherung: „Das Durchführen von POC-Antigentests in den Firmen an eigenen Mitarbeitern sowie Besuchern und Kunden der versicherten Betriebe sichern wir ab. Uns war es wichtig, allen unseren Gewerbekunden eine unkomplizierte Lösung bieten zu können.“ Laut Meier ist hierfür einzige Voraussetzung, dass für die Tests geschultes Personal eingesetzt wird, das laut den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ausgebildet beziehungsweise instruiert worden ist. „Werden die Tests an fremden Personen wie zum Beispiel von Nachbarfirmen oder zu gewerblichen Zwecken durchgeführt, kann das Risiko gegen Zuschlag eingeschlossen werden“, so Meier weiter.    

Wenn Tests beauftragt werden 

Peter Meier: „Werden die Tests von – betriebsfremden – Personen im Auftrag unserer Kunden durchgeführt, so besteht ausschließlich Versicherungsschutz für die persönliche gesetzliche Haftpflicht unserer Kunden. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Dritten gilt nicht versichert. Wir empfehlen, sich den Versicherungsschutz dieser Personen beziehungsweise Firmen entsprechend nachweisen zu lassen.“

PCR-Tests

Der Gesetzgeber hat den Arztvorbehalt für PCR-Tests in Zeiten der Pandemie aufgehoben. Das bedeutet: Sowohl Ärzte als auch medizinisches Fachpersonal dürfen Probeentnahmen zur Auswertung im Labor durchführen. Im Rahmen ihrer Nürnberger Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte und medizinisches Fachpersonal daher abgesichert.

 

 

Pressekontakt:

Dipl.-Pol. Matthias Schenk
Telefon: +49 911 531-1716
E-Mail: presse@nuernberger.de

 

Unternehmen

NÜRNBERGER Versicherung
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Internet: www.nuernberger.de

 

Über NÜRNBERGER Versicherung

Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden seit 1884 Schutz und Sicherheit. Sie ist unabhängig und kann so eine eigenständige Geschäftspolitik betreiben – mit Erfolg. Sie ist ein solider, zuverlässiger und leistungsstarker Partner mit hervorragender Finanzkraft.

Mit rund 4 Mrd. Euro Umsatz und über 4.200 angestellten Mitarbeitern zählt die NÜRNBERGER zu den großen deutschen Erstversicherern. Sie betreibt die Lebens- und Krankenversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung sowie das Pensionsgeschäft. An der Börse ist der Konzern über die Dachgesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft präsent.

 

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