Mobil bleiben – auch bei kleineren …

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Mobil bleiben – auch bei kleineren Fahrverboten: ias-Versicherung bringt erste Führerschein-Versicherung nach Deutschland

12.03.2021

Mit ihrer neuen Versicherung mildert die ias Internationale Assekuranz‐Service GmbH die Folgen eines Fahrverbots, denn: Für manchen Autofahrer kann selbst ein temporäres Fahrverbot aufgrund kleinerer Verstöße von ein bis drei Monaten bereits berufsexistentielle Bedeutung haben. Insbesondere gilt dies für Berufskraftfahrer, Handelsvertreter, Kuriere und ähnliche Berufsgruppen die auf individuelle Fortbewegung angewiesen sind.

Die Versicherung übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel. Wichtig zu betonen: Nicht umfasst sind Bußgelder. Denn der erzieherische Effekt eines Fahrverbots wird durch das Angebot nicht geschmälert, ausschließlich wirtschaftliche Alltags-Folgen sollen abgemildert werden. 

Die Folgen eines Fahrverbots können für Betroffene teils schwerwiegend sein: Zwangsurlaub oder Arbeitsplatzgefährdung sowie entsprechende Einkommenseinbußen gefährden unter Umständen die wirtschaftliche Existenz und führen gegebenenfalls zum privaten finanziellen Kollaps.  

Der Geschäftsführer der ias, Thomas Schrader, freut sich, das neue Produkt nun vorstellen zu können: „Die Führerschein-Versicherung hat eine soziale Komponente, welche gerade in der aktuellen Pandemielage deutlich wird. Berufsfahrer sind stark gefordert und auf individuelle Mobilität angewiesen. Unser Produkt gibt eine Perspektive zur Überbrückung der führerscheinlosen Zeit.“ 

Die Führerschein-Versicherung der ias sichert wirtschaftliche Einbußen im Falle eines Fahrverbots ab, wenn es sich um eine der häufigen typischen Ordnungswidrigkeiten handelt. Im Leistungsfall werden dann Aufwendungen anlässlich der Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro bei einer Jahresprämie von 300 Euro erstattet. Selbst Kosten für den Chauffeur oder den Einsatz des Ehepartners werden im bedingungsgemäßen Rahmen bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs übernommen, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel situationsbedingt nicht in Frage kommt.  

Dabei ist klar: Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das ist beispielsweise bei vorsätzlichem Drängeln oder Ausbremsen der Fall, wenn also eine Nötigung vorliegt. Unter den Ausschluss fallen zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,09 ‰, Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Ganz wichtig: Auch Führerscheininhaber, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, wird der Versicherungsschutz ebenfalls verwehrt. 

Vielmehr geht es ausschließlich darum, grundsätzlich regeltreuen Autofahrern bei kleineren Verstößen eine Perspektive zu ermöglichen und sie vor Job-Verlust abzusichern. Und dies stets allerdings auch nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer konkreten Schaden genommen haben.  

Versichert sind somit u.a.: 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand
  • rote Ampel überfahren
  • Fahrten unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
  • Handy‐Nutzung ohne Unfallfolgen
  • Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
  • vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnnutzung
  • sowie eine Reihe weiterer unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) fallende Tatbestände

Schließlich erfolgt auf Wunsch auch eine fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels. Das Produkt wird über die Online‐Plattform der ias für digitale Versicherungslösungen vertrieben. Weitere Information entnehmen Sie bitte der Website.

 

ias Internationale Assekuranz-Service GmbH
Kleiner Ort 1
D-28357 Bremen

Telefon: +49-421-20 23 2 0
Fax: +49-421-20 23 2 22
E-Mail: info@ias-bremen.de
Internet: www.ias-bremen.de

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