5 Fakten zur TVO – Franke …

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5 Fakten zur TVO – Franke und Bornberg untersucht Internetauftritte der zehn größten Lebensversicherer

29.03.2021

Die TVO ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen, ihren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit auf ihren Internetseiten offenzulegen. Als Finanzmarktteilnehmer:innen im Sinne der TVO gelten u. a. Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute.

Mit Finanzberater:innen sind Vermittler:innen gemeint, die Beratungsleistungen zu Versicherungsanlageprodukten (IBIP) erbringen.

Die Veröffentlichungspflicht umfasst eine Reihe von (Mindest-) Informationen zum nachhaltigen Verhalten von Unternehmen.

Pflichten aus der Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer:innen (Auszug)

 

  Veröffentlichungspflicht zu

  Artikel 3 TVO

  1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

  Artikel 4 TVO

  1. Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren
  2. den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und alle in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen
  3. unterzeichneten Kodizes für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannte Standards

  Artikel 5 TVO

  1. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

 

 

Fakten zum Umgang mit der Transparenzverordnung

Wie setzen Lebensversicherer die Pflichten aus der TVO gut zwei Wochen nach Inkrafttreten um? Das Team Nachhaltigkeit von Franke und Bornberg hat in einer Stichprobe die Internetauftritte der zehn größten Lebensversicherer unter die Lupe genommen. Untersucht wurden Allianz, AXA, Debeka, ERGO, Generali, HDI, HUK-Coburg, R+V, Versicherungskammer Bayern (VKB) und Zurich. Herausgekommen sind fünf spannende Fakten zur TVO.

 

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