Fahrlässigkeit: Wann erlischt der Versicherungsschutz?

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Fahrlässigkeit: Wann erlischt der Versicherungsschutz?

24.02.2021

Nicht nur bei der Schadensregulierung von Sachversicherungen, auch im Bereich der Lebensversicherungen spielt der Begriff Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle. Von ihr kann abhängen, ob der Versicherte eine Leistung erhält oder nicht. Abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit erstattet die Versicherung die Kosten für den Schaden oder zahlt die Versicherungssumme aus. Ramona Paul, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung, informiert, worin der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit besteht und erklärt, wann die Versicherung zahlt.

Wie ist Fahrlässigkeit definiert?

Einfach mal nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden entstanden. Das passiert jedem einmal. Denn nicht immer ist man der Situation angemessen vorsichtig oder sorgfältig. Solch ein Verhalten wird oft auch als fahrlässig bezeichnet. Ob und in welchem Maße der Schadensverursacher fahrlässig war, spielt eine Rolle, wenn eine Versicherung die Kosten für den Schaden übernehmen soll.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit?

Es wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Eine klare Zuordnung kann in manchen Fällen schwierig sein, da es keine eindeutigen Definitionen gibt. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine einfache Fahrlässigkeit auf eine kurze, spontane Unachtsamkeit zurückzuführen ist. Im Sinne von „Das kann ja mal passieren“. Dass aus dem Verhalten ein Schaden entstehen kann, wäre möglicherweise vorher erkennbar gewesen. Anders bei einer groben Fahrlässigkeit: Hier wird durch das eigene Verhalten ein möglicher Schaden in Kauf genommen, welcher durch einfaches und naheliegendes Handeln hätte verhindert werden können. Die Sorgfaltspflicht wurde in besonders schwerem Maße missachtet. Als Orientierung dient hier der Satz „Das darf nicht passieren“. Wer beispielsweise eine brennende Kerze im Wohnzimmer alleine lässt, um sich aus der Küche etwas zu trinken zu holen, handelt einfach fahrlässig. Wer allerdings die Wohnung verlässt, um einkaufen zu gehen, verhält sich grob fahrlässig.

Wann ist der volle Versicherungsschutz gefährdet?

Für die Schadensregulierung der Versicherung ist ausschlaggebend, welche Art der Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Bei Schäden durch einfache Fahrlässigkeit ist die Versicherung zu vollständigen Leistungen verpflichtet. Anders sieht das bei grober Fahrlässigkeit aus. Einige Versicherungen leisten dann meistens nicht. Dazu zählen: Kfz-Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung und Reisegepäckversicherung. Wer beispielsweise trotz erkennbaren Gegenverkehrs ein Überholmanöver startet, geht leer aus. Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherungen kommen in der Regel auch für grob fahrlässig verursachte Schäden auf. Allerdings gibt es einige Anbieter, die grobe Fahrlässigkeit ausschließen oder in diesem Fall ihre Leistungen kürzen. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt von der Schwere des Verschuldens ab. Wer allerdings mit Vorsatz handelt, kann grundsätzlich nicht damit rechnen, dass die Versicherung einspringt. Dies ist zum Beispiel beim absichtlichen Einschlagen einer Fensterscheibe der Fall. Im Bereich der Lebensversicherung bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass Versicherte falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen machen. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn schwere Krankheiten wie Krebs oder Herzprobleme verschwiegen werden oder Versicherte nicht angeben, dass sie Raucher sind, weil sie meinen, dass dies keine wichtige Angabe für den Versicherer ist“, weiß die Expertin der IDEAL Versicherung.

IDEAL Lebensversicherung a.G.

Kathleen Wiwjorra

Tel. 030 2587-439

presse@ideal-versicherung.de

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