Strittiges Gesetz zum Umgang mit Lebensversicherungspleiten …

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Strittiges Gesetz zum Umgang mit Lebensversicherungspleiten im Bundesrat - Sicherungsfonds für Lebensversicherer wird auf Mehrfachpleiten vorbereitet

01.09.2020

Ohne Beteiligung von Verbraucherverbänden hat das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Abwicklung von insolventen Lebensversicherungsunternehmen klarer geregelt werden soll. Für den Verbraucherverband Bund der Versicherten e. V. (BdV) sind sowohl der Gesetzgebungsprozess als auch wichtige Regelungen von Intransparenz gekennzeichnet.

„Der Sicherungsfonds für die Bestände von Pleiteversicherungen soll eine Blackbox werden“, bemängelt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Das Gesetz regelt auch die Verfahrensweise bei Schieflage mehrerer Lebensversicherer. „Das Bundesfinanzministerium bereitet sich augenscheinlich auf die Pleite von mehreren Lebensversicherern vor“, erklärt Kleinlein. Besonders heikel ist nach Ansicht Kleinleins die Finanzierung des Sicherungsfonds: „Ich befürchte, dass sich die Versicherer zügig aus der freiwilligen Selbstverpflichtung verabschieden und dann Steuerzahler die Milliardenlücke schließen sollen.“

Im „Risikobegrenzungsgesetz“, das sich eigentlich mit Bankenthemen beschäftigt, hat das Bundesfinanzministerium bislang weitgehend unbemerkt strittige Regelungen zum Sicherungsfonds der Lebensversicherungen eingefügt. Obwohl der Entwurf seit April vorliegt und die Versicherungslobby bereits Stellung genommen hat, verzichtete das Bundesfinanzministerium darauf, auch die Expertise der Verbraucherseite einzuholen. „Augenscheinlich will die Regierung möglichst unbemerkt von Verbrauchern und Versicherten dieses Gesetz durchpeitschen“, kommentiert Kleinlein. Bereits am 3. September wird das Gesetz im Fachausschuss des Bundesrats beraten, eine Woche später im Bundesrat selbst. Ungewöhnlich ist, dass sich der Bundestag erst später damit befassen soll. Die Verbraucherschützer des BdV wurden nur durch Zufall auf den Gesetzentwurf aufmerksam.

In den für Versicherungen entscheidenden Passagen des Gesetzes werden hauptsächlich Regelungen zu den Sicherungsfonds für die Kranken- und Lebensversicherung eingeführt. Dieser soll bei Lebensversicherungen dann einspringen, wenn ein Lebensversicherungsunternehmen nicht mehr die notwendigen Eigenmittel vorweisen kann. „Wir sehen bereits 22 Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland als angezählt“, erklärt Kleinlein die Brisanz der Situation. „Es verwundert nicht, dass sich das Bundesfinanzministerium auf die Pleite von mehreren Versicherern vorbereitet.“ Der Sicherungsfonds soll dann die Verträge des Pleiteversicherers fortführen. Dabei sollen die betroffenen Versicherten keinen Einblick bekommen, wie erfolgreich der für sie einschlägige Bestand geführt wird.

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