BdV klagt gegen „Vitality“-Tarif“ von Generali …

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BdV klagt gegen „Vitality“-Tarif“ von Generali - Verbraucherschützer bemängeln unfaire und intransparente Bedingungen

13.07.2020

Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) geht gerichtlich gegen die Dialog Lebensversicherung vor, die zum Versicherungskonzern Generali gehört. Gegenstand der Klage sind die undurchsichtigen Bedingungen des „Fitness“-Tarifs „Vitality“.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Dialog wird mit einem Gesundheitsprogramm namens „Vitality“ abgeschlossen und verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Verbraucher*innen erfahren aber nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem versäumt der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch ausbleiben können.

„Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Datenschützer*innen hatten in der Vergangenheit bereits den zweifelhaften Umgang mit Kundendaten kritisiert. Die Verbraucherschutzorganisation BdV klagt nun gegen das Vertragswerk.

Um den Dialog-Tarif „SBU-professional Vitality“ abzuschließen, müssen Verbraucher*innen am Vitality-Programm des Versicherungskonzerns Generali teilnehmen, das gesundheitsrelevantes Verhalten durch Punkte belohnt. Je mehr Punkte sie sammeln, desto höher wird ihr Vitality-Status (Bronze, Silber, Gold und Platin). Fürs Punktesammeln werden ihnen Rabatte bei Partnerunternehmen gewährt. Der Umfang der Vergünstigungen ist hierbei häufig vom jeweils erreichten Status abhängig. Darüber hinaus verspricht die Dialog Lebensversicherungs-AG teilnehmenden Versicherungsnehmer*innen Nachlässe bei der zu zahlenden Nettoprämie ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – abhängig vom erreichten Vitality-Status. Leider ist dem Vertragswerk an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Eine Veränderung der Prämie können die Versicherten also weder vorher absehen, noch nachher überprüfen.

Der Versicherer klärt die Versicherten auch nicht darüber auf, welche Konsequenzen sich aus dem zugrunde liegenden Überschussbeteiligungsmodell auf eine mögliche Prämienrabattierung ergeben können. Entfallen oder verringern sich nämlich die Überschüsse des Versicherers, kann es sein, dass der Rabatt geringer ist oder ganz entfällt – auch, wenn sich der Vitality-Status im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert oder gar verbessert hat. Außerdem nimmt der Wert eines individuell gesammelten Punktes ab, je mehr Punkte das teilnehmende Versichertenkollektiv gesammelt hat. Denn die Rabatte, die gewährt werden können, sind durch die Höhe der zu verteilenden Überschüsse begrenzt. Je „gesundheitsbewusster“ sich das Kollektiv also verhält, desto weniger individueller Rabatt kann erlangt werden. Auch diese wichtige Information enthält der Versicherer den Verbraucher*innen vor.

 

Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Tel. +49 40 - 357 37 30 97
presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de

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