AfW zum Bayern-Kompromiss bei Betriebsschließungsversicherungen

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AfW zum Bayern-Kompromiss bei Betriebsschließungsversicherungen

06.07.2020

AfW zum Bayern-Kompromiss bei Betriebsschließungsversicherungen © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

RA Norman Wirth

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat sich am vergangenen Freitag mit mehreren Versicherern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. auf einen Kompromiss im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten geeinigt.

Danach wird davon ausgegangen, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber zwischen zehn und 15 Prozent übernehmen. Betroffenen Versicherungskunden sind an diese Regelung nicht gebunden. Es steht ihnen weiter frei, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Von Versichererseite sind dem Kompromiss bisher (6.4.2020) beigetreten: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern. Es besteht das Bemühen der Beteiligten, dass es sich zu einer bundesweiten Regelung ausweitet, die von möglichst vielen Versicherungsunternehmen übernommen wird.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt das Bemühen einer lösungsorientierten Haltung der beteiligten Versicherer. Insbesondere da aktuell einer Vielzahl von Gewerbetreibenden und Unternehmen, die im guten und oft auch berechtigten Glauben waren, umfassenden Versicherungsschutz zu haben, hier – falls überhaupt - nur die Alternative eines langwierigen Rechtsstreites geblieben wäre.  Aber auch wegen der Versicherungsvermittler, die im guten Glauben, umfassenden Versicherungsschutz vermittelt zu haben, ebenfalls in erheblicher Erklärungsnot ihren Kunden gegenüber waren bzw. sind.

Kritisch gesehen wird, dass es sich bisher gerade nicht um eine Brancheninitiative der gesamten Versicherungswirtschaft handelt bzw. viele namhafte Versicherer bisher auch nicht mitgezogen haben. Vorhandene kartellrechtliche Bedenken wären in Anbetracht der Ausnahmesituation sicherlich im Schulterschluss mit der Politik zu klären gewesen.

„Wir erkennen an, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein extremes Ereignis handelt, das mit den üblichen, kritischen Diskussionen und Maßstäben über das Regulierungsverhalten der Versicherer nicht hinreichend gewürdigt wird. Wir drücken unsere Hoffnung aus, dass die gefundene Lösung tatsächlich bundesweit und branchenübergreifend Akzeptanz findet.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

 

Pressekontakt:

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