16. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung - Das Ringen um den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung geht weiter
Während die SPD am Provisionsdeckel in der Lebensversicherung festhält, bekräftigt die CDU/CSU ihre Absage zum vorliegenden Referentenentwurf. Der Hauptstadtgipfel des AfW bot den an der Vermittlerregulierung beteiligten Politikern ein Forum für einen kritischen Realitätscheck – auch zur geplanten BaFin-Aufsicht für Finanzanlagevermittler.
Auf dem 16. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. stellten sich Finanzpolitiker in Berlin den Fragen der Branche. Die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung und die geplante Aufsicht der Finanzanlagevermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) waren die Hauptthemen.
Dr. Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, erläuterte vor rund 40 hochkarätigen Gästen des AfW die Pläne der Bundesregierung, einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung einzuführen. Das Limit soll bei 2,5 Prozent der Provision liegen mit einer Erweiterung auf 4 Prozent, falls bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden. Laut Kukies bestehe Handlungsbedarf, unter anderem weil nach Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG) die Provisionen zuletzt wieder gestiegen seien – im Durchschnitt von 3,77 auf 3,82 Prozent der Beitragssumme. „Mit einer Begrenzung auf 4 Prozent bringen wir den Großteil der Vertriebe nicht in existenzielle Nöte“, betonte Kukies.
BaFin glaubt Belege für Provisionsauswüchse zu haben
Der Staatssekretär ging auf die Kritik an den Datengrundlagen der BaFin ein. Neben dem AfW wurden diese auch von vielen Marktbeobachtern als fehlerhaft eingestuft. Aus Sicht der Kritiker sollen diese neben den unbestrittenen Provisionsauswüchsen in der Restschuldversicherung auch problematische Zahlen für die Lebensversicherung enthalten haben. Laut Kukies liegt dem Ministerium nun eine neue Erhebung der BaFin vor, die Provisionsauswüchse in der Lebensversicherung von teilweise über 7 Prozent belegt. Keiner der Vertreter von Pools, Verbünden und Vertrieben im Saal konnte ähnliche Provisionswerte aus der Vertriebspraxis bestätigen.
„Wenn wir nicht reagieren, wird die BaFin gegebenenfalls selbst eine Lösung implementieren“, betonte Kukies, denn im Zuge von IDD und aufgrund des Paragraf 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gebe es generelle Vorgaben für die Regulierung in diesem Bereich. Die BaFin habe sich daher bereits in den Referentenentwurf zum Provisionsdeckel eingebracht. Wann das Gesetzgebungsverfahren beginnen solle, sei noch nicht abzusehen, denn die Unionsparteien blockierten derzeit.