Bunt sind schon die Wege / …

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Bunt sind schon die Wege / Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen

10.10.2019

Kälte und Nässe läuten den Herbst ein. Durch die feuchte Witterung kann es rutschig auf Straßen und Gehwegen werden. Kommt es infolgedessen zu Unfällen, stellen sich Haftungsfragen für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen. Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV): „Verletzt sich jemand durch nicht geräumtes Laub auf dem Gehweg, kann das Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Vor den finanziellen Folgen kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen.“



Alle Eigentümer*innen sind zum Laubfegen auf ihrem Grundstück und möglicherweise angrenzenden Gehwegen verpflichtet. Im Falle einer Vermietung wird diese Verkehrssicherungspflicht häufig auf die Mietparteien übertragen. Dann haften unter Umständen die Mieter*innen, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommt. Sind Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen schadensersatzpflichtig, kann das zu hohen finanziellen Belastungen – im schlimmsten Fall sogar zum finanziellen Ruin – führen. „Eine Privathaftpflichtversicherung ist für alle unverzichtbar. Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zudem prüfen, ob sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen“, rät Boss. „Wer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet mit dem Privatvermögen. Und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze.“ Die Haftpflichtversicherung schützt nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie den Schaden begleicht, sie wehrt auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab. Und das notfalls sogar vor Gericht.

Doch auch diejenigen, die eine Haftpflichtversicherung besitzen, sollten sich nicht ohne Weiteres in Sicherheit wiegen. Denn vor allem in älteren Versicherungsverträgen sind oft zu niedrige Deckungssummen vereinbart. Das kann zu erheblichen Deckungslücken führen. Der BdV empfiehlt bei einer Privathaftpflichtversicherung die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren – mindestens jedoch 15 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. „Alle Versicherten sollten daher ihre Policen auf ausreichende Deckung überprüfen“, empfiehlt Verbraucherschützerin Boss.

In seinem Infoblatt „Privathaftpflichtversicherung“ hat der BdV unter anderem zusammengefasst, worauf bei den Verträgen geachtet werden sollte.

 

PRESSEKONTAKT
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Tel. +49 40 - 357 37 30 97
presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de
 

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