Sturmtief im Anmarsch - BdV gibt …

Anzeige

Sturmtief im Anmarsch - BdV gibt Tipps, welche Versicherung hilft und was es zu beachten gilt

27.09.2019

Der erste Herbststurm ist im Anmarsch. Für das Wochenende, vor allem den Sonntag, sagt der Deutsche Wetterdienst für den Norden Deutschlands stürmische Winde mit der Gefahr einer Sturmlage voraus. Herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände können hierdurch für Schäden an Häusern und Autos sorgen. „Wer eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest etwas entspannter sein, denn diese kommen in der Regel für Sturmschäden an Hab und Gut auf“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hamburg - Der erste Herbststurm ist im Anmarsch. Für das Wochenende, vor allem den Sonntag, sagt der Deutsche Wetterdienst für den Norden Deutschlands stürmische Winde mit der Gefahr einer Sturmlage voraus. Herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände können hierdurch für Schäden an Häusern und Autos sorgen. „Wer eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest etwas entspannter sein, denn diese kommen in der Regel für Sturmschäden an Hab und Gut auf“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).


Von Sturm spricht man ab Windstärke 8. Wenn der Sturm zum Beispiel Schornsteine zerstört, Dächer abdeckt oder Bäume auf das Haus fallen, kommt für diese Schäden die Wohngebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch ein defektes Dach Regen eindringt und Fußböden oder Wände durchnässt. Wird die Inneneinrichtung, wie Möbel, TV-Geräte oder anderer Hausrat, durch den Sturm zerstört, tritt die Hausratversicherung ein.

Doch nicht alle Unwettergefahren sind durch die einfache Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen durch eine Überschwemmung absichern möchte, sollte eine Elementarschadenversicherung gegen weitere Naturgefahren, als Ergänzung zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung, abschließen. Diese kommt in der Regel auch für Schäden durch Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsche, Erdsenkungen, Rückstau oder Erdbeben und Vulkanausbrüche auf.

Wird das Auto durch herabfallende Dachziegel oder Äste beschädigt, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Sie kommt auch für Schäden durch Hagel oder Überschwemmungen auf. Weitere Tipps und Hinweise, wie man sich im Schadenfall verhalten soll, gibt es im Infoblatt „Unwetter“ auf der Website des BdV.
 

PRESSEKONTAKT
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Tel. +49 40 - 357 37 30 97
presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de
 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.