E-Scooter – nur treten war gestern …

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E-Scooter – nur treten war gestern / Tipps zum sicheren Gebrauch

16.08.2019

E-Scooter – nur treten war gestern / Tipps zum sicheren Gebrauch © Provinzial

Das Thema „E-Scooter“ ist zurzeit in aller Munde. Die elektrischen Tretroller finden in unseren Städten und Gemeinden zunehmend Verbreitung. Gerade für kurze Strecken sind die abgasfreien, falt- und tragbaren Fahrzeuge praktisch. Die Nutzung birgt jedoch auch Sicherheitsrisiken. Die Westfälische Provinzial Versicherung und die Landesverkehrswacht NRW geben Tipps und Hinweise zur gesetzlichen Regelung und zum sicheren Gebrauch.


E-Scooter und Verkehrssicherheit
E-Scooter werden stehend gefahren und verfügen über eine Lenk- oder Haltstange. Sie lassen sich in der Regel zusammenklappen und erreichen Geschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, um einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Die einzige Einschränkung ist das Alter des Fahrers: Das Mindestalter zur Nutzung der elektrischen Roller beträgt 14 Jahre – unabhängig von der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeuges. E-Scooter müssen den Verkehrsraum grundsätzlich wie Fahrräder nutzen. Das bedeutet, dass sie auf Fahrradwegen oder Radfahrstreifen erlaubt sind. Wenn diese nicht vorhanden sind, müssen Fahrer die Straße nutzen. Auf Gehwegen ist die Benutzung verboten.

Erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko
E-Scooter sind klein, leicht und flink. Sie machen Spaß, bergen dabei aber ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. „Ähnlich wie beim Pedelec ist die Geschwindigkeit eines E-Scooters für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer einzuschätzen“, warnt Mirco Schneider, Leiter der Abteilung Schadenverhütung / Risikoberatung der Westfälischen Provinzial. Eine weitere Unfallgefahr stellen die kleinen Räder dar: „Diese nehmen gern Spurrillen mit und auch der Umgang mit dem kippligen Lenkverhalten will gelernt sein“, erklärt Schneider.

„Besondere Vorsicht ist an Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen und Bushaltestellen geboten“, weiß Burkhard Nipper, Geschäftsführer der Landesverkehrswacht NRW. Um Kopfverletzungen zu vermeiden, empfehlen Landesverkehrswacht und Provinzial, einen Helm zu tragen. Auch weitere Schutzkleidung ist ratsam: In der dunklen Jahreszeit verbessern Kleidung mit Reflektoren und eine Warnweste die Sichtbarkeit.

E-Scooter und Versicherungspflicht
Ein E-Scooter fällt in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Daher ist zur Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, ähnlich wie bei Mofas und Motorrollern, Grundvoraussetzung. Eine entsprechende Versicherungsplakette bieten die Provinzial Geschäftsstellen oder Sparkassen an. Wer einen E-Scooter ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr nutzt, macht sich strafbar.

 

Pressekontakt:

Jörg Brokkötter
Telefon: 0251/219-2372
Fax: 0251/219-3759
E-Mail: joerg.brokkoetter@provinzial.de

 

Unternehmen

Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
Provinzial - Allee 1
48159 Münster

Internet: www.provinzial-online.de

 

Über Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft

Zur Provinzial NordWest Versicherungsgruppe gehören die Westfälische Provinzial Versicherung AG, die Provinzial Nord Brandkasse AG, die Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG sowie die Provinzial NordWest Lebensversicherung AG. Die Unternehmen der Gruppe sind in Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg tätig.

 

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